▷ BPOL NRW: Alkoholisiert und unter Drogeneinfluss von Bundespolizei aus dem Verkehr …

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20.01.2022 – 11:31

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Aachen (ots)

Eine Streife der Bundespolizei hat im Rahmen von Grenzüberwachungsmaßnahmen einen alkoholisierten und unter Drogeneinfluss befindlichen Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Sein Beifahrer hielt sich über 600 Tage unerlaubt im Schengengebiet auf.

Am Mittwochabend kontrollierte eine Streife der Bundespolizei ein Fahrzeug mit 2 Insassen auf dem Rastplatz Tunnel an der BAB 44. In dem aus Belgien kommenden Fahrzeug befanden sich ein 38- und ein 27-jähriger Albaner. Der 38-jährige Fahrer erwiderte bei der Kontrolle die Fragen der Beamten nur sehr zögerlich und machte auf sie einen benommenen Eindruck. Daraufhin führten sie einen Drogenschnelltest durch, der auf Kokain positiv reagierte. Auch roch er nach Alkohol, woraufhin die Autobahnpolizei in Broichweiden verständigt wurde. Diese entsandte eine Streife, die einen Alkoholtest durchführte. Der Test wies eine Atemalkoholkonzentration von 0,46 Promille auf. Um für das Verfahren eine genaue Alkohol- und Drogenkonzentration im Blut nachweisen zu können, wurde eine Blutprobe genommen, dessen Auswertung zurzeit noch andauert. Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig fahndete mit zwei Aufenthaltsermittlungen nach dem 38-Jährigen, da gegen ihn zwei Strafverfahren wegen eines Eigentumsdeliktes und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlagen. Zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nahm man zur Sicherung des Strafverfahrens noch eine Sicherheitsleistung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und im Anschluss konnte er die Dienststelle verlassen. Zu seinen zwei bereits bestehenden Strafverfahren kommt jetzt noch eine Anzeige wegen Fahrens unter berauschenden Mitteln.

Der 27-jährige Beifahrer hielt sich laut Stempellage in seinem Reisepass bereits über 600 Tage unerlaubt im Schengengebiet auf. Auch lag gegen ihn eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Hagen wegen eines Strafverfahrens wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl vor. Er wurde wegen der unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht und mit einer Ausreiseaufforderung, wieder auf freien Fuß gesetzt.

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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