163 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion

Ein negativer Corona-Schnelltest: Schülerausweise gelten laut Kultusministerium Baden-Württemberg während der Weihnachtsferien nicht mehr als Testnachweise. Schülerinnen und Schüler benötigen ebenfalls einen offiziellen negativen Corona-Test, um Zutritt z © Peggychoucair, Pixabay.de

Main-Tauber-Kreis

Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Dienstag, 28., bis Donnerstag, 30. Dezember, insgesamt 163 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 35 am Dienstag, 88 am Mittwoch, und 40 am Donnerstag. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 10.207.

315 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 135 Personen auf 9766. Somit sind derzeit 315 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Dienstag bis Donnerstag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 37, Boxberg: 9, Creglingen: 4, Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 14, Igersheim: 7, Königheim: 2, Külsheim: 7, Lauda-Königshofen: 14, Niederstetten: 3, Tauberbischofsheim: 14, Weikersheim: 1, Werbach: 0, Wertheim: 38 und Wittighausen: 5.

Weitere Omikron-Mutationen nachgewiesen

Bei 15 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 22 Fällen im Landkreis die Omikron-Variante festgestellt.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Mittwoch

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 29. Dezember, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 199,0. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (23. bis 29. Dezember) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 3,1. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 540.

Die aktuellen Werte für Donnerstag, 30. Dezember, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Sonderregel könnte nach Ferienende auslaufen

Für Bus- und Bahnfahrten, Restaurant- und Kinobesuche müssen sich Schüler und Schülerinnen im Südwesten derzeit wieder vorab auf Corona testen lassen. Ihre Schülerausweise gelten laut Kultusministerium Baden-Württemberg während der Weihnachtsferien nicht mehr als Testnachweise, weil sie dann nicht mehr regelmäßig in den Schulen auf Corona getestet werden.

Bislang hatten Schülerausweise Minderjährigen Zugang zu 3G-, 2G- und 2G-Plus-Angeboten und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) verschafft. Nach den Feiertagen brauchen sie dafür stattdessen ein negatives Schnelltest-Ergebnis. Erst mit Beginn des Unterrichts am Montag, 10. Januar, gelten die Schülerausweise für Minderjährige wieder in allen Bereichen als Testnachweise.

Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen, sofern es nicht durch die 2G-Plus Regel anders gefordert wird.

Das Kultusministerium teilte mit, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren bislang aber unklar sei, wie lange die Schülerausweis-Sonderregel nach dem Ferienende noch gelten soll. Angekündigt sei deren Ende für Montag, 31. Januar. Die Regel sei in der Vergangenheit aber schon mehrfach verlängert worden. Wie es mit der Regelung weitergehe, wird die Landesregierung noch beraten. Es sei aber immer kommuniziert worden, dass die Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mittelfristig voraussichtlich auslaufen sollen. Wann dies angesichts der begonnenen Kinderimpfungen auch bei Fünf- bis Elfjährigen erfolgen könnte, sei bislang nicht absehbar.

Das Kultusministerium erläuterte, dass volljährige Schülerinnen und Schüler ihre Schülerausweise schon seit Ende November nicht mehr als Ersatz für Testnachweise nutzen könnten. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass sie bis dahin genug Zeit gehabt hätten, sich impfen zu lassen. Für die Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren bestehe eine Impfempfehlung seit August. Daher mahne und appelliere das Kultusministerium erneut, sich impfen zu lassen.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen