545 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 25. bis 26. Januar)

1742 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 100 Personen auf 11.212. Somit sind derzeit 1742 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Dienstag bis Mittwoch neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 9, Assamstadt: 19, Bad Mergentheim: 80, Boxberg: 31, Creglingen: 28, Freudenberg: 23, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 12, Igersheim: 12, Königheim: 19, Külsheim: 9, Lauda-Königshofen: 81, Niederstetten: 20, Tauberbischofsheim: 66, Weikersheim: 17, Werbach: 12, Wertheim: 100 und Wittighausen: 3.

Weitere Omikron-Mutationen nachgewiesen

Bei 20 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 588 Fällen im Landkreis die Omikron-Variante festgestellt.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Dienstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 25. Januar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 1000,1 und damit zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie im vierstelligen Bereich. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (19. bis 25. Januar) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 4,8. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 286.

Die aktuellen Werte für Mittwoch, 26. Januar, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Corona-Verordnung Absonderung seit Mittwoch, 26. Januar, geändert

Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg hat die Regeln für Quarantäne und Isolation angepasst. Künftig müssen auch Genesene mit mindestens einer Impfung gegen das Coronavirus als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Änderungen der neuen Corona-Verordnung Absonderung sind am Mittwoch, 26. Januar, in Kraft getreten.

Damit sind ab sofort Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen unter bestimmten Voraussetzungen von der Quarantänepflicht ausgenommen. Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, müssen nicht mehr in Quarantäne. Ebenfalls von der Absonderungspflicht ausgenommen sind genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt.

Geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, sind auch von der Quarantänepflicht befreit. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion ist hierbei unerheblich.

In der geänderten Corona-Verordnung Absonderung wird zudem klargestellt, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation nur dann ab dem siebten Tag freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.

Die Nachtestung nach einem positiven, selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest erfolgen, zum Beispiel in einem Testzentrum.

Handlungsfaden online abrufbar – Gesundheitsamt meldet sich nicht bei Infizierten

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis meldet sich wie berichtet im Regelfall nicht mehr bei nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen sowie deren engen Kontaktpersonen. „Die Kontaktaufnahme ist aufgrund der seit Wochen andauernden, hohen Fallzahlen nicht mehr zu leisten“, sagte die kommissarische Gesundheitsamtsleiterin Yasemin Eryanar. Dennoch müssen die geltenden Quarantäneregeln strikt beachtet werden, auch ohne formellen Bescheid des Gesundheitsamtes. Informationen zum richtigen Verhalten bei einer Infektion oder Infektionsgefahr sind im ausführlichen Handlungsleitfaden unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus abrufbar.

In der vergangenen Woche 465 Impfungen in den MVZ der BBT-Gruppe verabreicht

In den Impfstationen der BBT-Gruppe an den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim fanden in der vergangenen Woche von 17. bis 23. Januar insgesamt 465 Impfungen statt. Davon entfielen 73 auf Tauberbischofsheim, 233 auf Bad Mergentheim und 159 auf Wertheim. Die BBT-Gruppe hat damit bisher 3842 Impfungen in ihren Impfstationen verabreicht, davon 1426 im Jahr 2022.

Termine an den Impfstationen der BBT-Gruppe online buchbar

An allen drei Impfstationen der BBT-Gruppe sind aktuell Termine verfügbar. Diese können online unter www.main-tauber-kreis.de/impfen gebucht werden.

Termine für Kinderimpftag im MVZ in Wertheim am Samstag, 5. Februar, freigeschaltet

Die Termine für den Kinderimpftag im MVZ Tauberfranken in Wertheim am Samstag, 5. Februar, sind jetzt freigeschaltet. Sie können ebenfalls unter www.main-tauber-kreis.de/impfen gebucht werden. 

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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