698 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion im Main-Tauber-Kreis – Kinderimpfung am 2. Februar

Gäste in einer Diskothek: Seit Freitag, 28. Januar, ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Zudem gilt wieder die Alarmstufe I. In der Alarmstufe I müssen Diskotheken und Clubs geschlossen bleiben. © niekverlaan, Pixabay.de

 

 

Weitere Omikron-Mutationen nachgewiesen

Bei 125 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 713 Fällen im Landkreis die Omikron-Variante festgestellt.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Donnerstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 27. Januar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 1123,0. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (21. bis 27. Januar) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 4,9. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 276.

Die aktuellen Werte für Freitag, 28. Januar, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

1972 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 468 Personen auf 11.680. Somit sind derzeit 1972 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Donnerstag bis Freitag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 17, Assamstadt: 10, Bad Mergentheim: 104, Boxberg: 62, Creglingen: 26, Freudenberg: 16, Großrinderfeld: 15, Grünsfeld: 21, Igersheim: 16, Königheim: 23, Külsheim: 15, Lauda-Königshofen: 105, Niederstetten: 15, Tauberbischofsheim: 97, Weikersheim: 16, Werbach: 18, Wertheim: 117 und Wittighausen: 5.

Derzeit keine Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte im Landkreis mehr

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat entschieden, zum Stufenplan laut der Corona-Verordnung zurückzukehren. Damit gilt seit Freitag, 28. Januar, wieder die Alarmstufe I. Zuvor war die strengere Alarmstufe II aufgrund der ungewissen Auswirkungen der Omikron-Welle eingefroren worden, obwohl die gesunkene Auslastung der Intensivstationen und die ebenfalls gesunkene Hospitalisierungsinzidenz bereits eine Rückkehr in Stufe I ermöglicht hätten. Zugleich ist am Freitag eine neue Fassung der Corona-Verordnung in Kraft getreten, mit der einige Regelungen insbesondere in der nun geltenden Alarmstufe I neu gefasst wurden.

Die Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte, also weder geimpfte noch genesene Personen im Main-Tauber-Kreis sind nun entfallen. Sie waren am 20. Januar in Kraft getreten, weil die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Tage in Folge über dem Wert von 500 lag. Die Ausgangsbeschränkungen müssen durch das Landratsamt nur dann erneut angeordnet werden, wenn sich Baden-Württemberg wieder in der Alarmstufe II befinden und zugleich der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis zwei Tage in Folge über dem Wert von 1500 liegen sollte. Beides ist derzeit nicht der Fall.

In der Alarmstufe I gilt nunmehr, dass Clubs und Diskotheken geschlossen bleiben und Messen untersagt sind. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G-Plus Regel entscheiden. In diesem Fall erhöht sich die Obergrenze auf 3000 Personen. Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3000 Personen bei 2G und 6000 Personen bei 2G-Plus. Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt stufenabhängig auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr.

Die Alarmstufe II tritt künftig nur in Kraft, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 als auch der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden. Bisher genügte es, wenn einer der beiden Werte überschritten war.

Die Landesregierung teilte darüber hinaus mit, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr nicht stattfinden könnten. Hier ließen sich die Abstände nicht wirklich einhalten und es könne nicht gewährleistet werden, dass die Corona-Regeln eingehalten werden. Bei Hallenveranstaltungen sollen die gleichen Regeln wie bei sonstigen Veranstaltungen gelten.

Zur aktuellen Situation erklärte die Landesregierung, dass Omikron im Schnitt milder als Delta verlaufe, die Variante sei aber gleichzeitig viel ansteckender als alle anderen bisher. Für geboosterte Menschen sei das Risiko grundsätzlich beherrschbar, aber für nicht geimpfte Personen bleibe auch Omikron gefährlich. Einerseits sei teilweise erkennbar, dass sich das Infektionsgeschehen von schweren Verläufen und Todesfällen entkoppelt. Andererseits stehe fest, dass die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems in den kommenden Wochen von zwei Seiten gleichzeitig gefährdet werde. Dies gelte zum einen durch die hohe Zahl von Neuinfektionen in der Bevölkerung, die den tendenziell milderen Verlauf von Omikron überkompensieren könne. Zum anderen berücksichtigt werden müsse die hohe Zahl der Neuinfektionen des Personals in Krankenhäusern und Praxen, die unabhängig von der Schwere der Erkrankung zu vielen Ausfällen führen können, sagte die Landesregierung.

Die Landesregierung erklärte, dass der Vergleich mit anderen Ländern hier nur bedingt gelten könne. In Ländern wie Großbritannien oder Spanien sei eine deutlich höhere Grundimmunisierung in der Bevölkerung vorhanden. In Deutschland gebe es noch viel zu viele Menschen ohne Impfschutz, vor allem auch in der Altersgruppe der über Sechzigjährigen. Es wäre daher laut Landesregierung ein Fehler, die Pandemie jetzt auf die leichte Schulter zu nehmen.

Der Expertenrat der Bundesregierung teilte mit, dass der Anteil der Infizierten, der im Krankenhaus behandelt werden muss, bei Omikron um den Faktor zehn geringer sein müsste als bei Delta, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet werde. Auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten sei laut Expertenrat trotz Impfungen nicht davon auszugehen, dass die Hospitalisierungsrate derart stark zurückgehe. Im Gegenteil seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.

Die Intensivstationen seien davon zwar derzeit noch nicht betroffen. Aber es gelte auch zu vermeiden, dass die Normalstationen und Arztpraxen überlastet werden. Nur so könne für alle Erkrankten eine gute Versorgung garantiert werden. Auch diejenigen, die nur schwache Symptome entwickelten und nicht ernsthaft erkrankten, blieben nicht automatisch vor langfristigen Folgen verschont. Deshalb sei es richtig, weiter Kurs zu halten und der Omikron-Welle die Spitze zu nehmen, erläuterte die Landesregierung. Diese Einschätzung hätten auch die anderen Länder und der Bund bei der jüngsten Bund-Länder-Schalte geteilt.

Kinderimpfung in Schrozberg am Mittwoch, 2. Februar

Die mobilen Impfteams des Diakonie-Krankenhauses Schwäbisch Hall bieten am Mittwoch, 2. Februar, von 13 bis 18 Uhr Kinderimpfungen in der Stadthalle in Schrozberg im Landkreis Schwäbisch Hall an. Die Aktion richtet sich an Kinder von fünf bis elf Jahren und kann auch von Kindern und Jugendlichen aus dem Main-Tauber-Kreis wahrgenommen werden. Dieser grenzt direkt an die Stadt Schrozberg an.

Eine vorherige Terminbuchung unter www.main-tauber-kreis.de/impfen – dort zu finden beim Link zur Terminbuchung für Mobile Impfungen – ist notwendig. Mitzubringen sind die Versichertenkarte sowie das gelbe Impfbuch, falls vorhanden.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

 

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