Änderung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans Bebauungsplanentwurf 6-30

Änderung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans Bebauungsplanentwurf 6-30

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-30 für Teilflächen der Grundstücke Landweg 1-15, Osdorfer Straße 58-70, Réaumurstraße 17-51 (Flur 5, Flurstück 4601 und 4609) und Teilflächen der Réaumurstraße, des Landwegs und der Osdorfer Straße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde um Teilflächen zu reduzieren und zu erweitern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-30 umfasst zukünftig das Gelände zwischen dem Grundstück Réaumurstraße 52/54, Réaumurstraße, Osdorfer Straße und Anhalter Bahn mit Ausnahme des Grundstücks Osdorfer Straße 53 und der südlichen und östlichen Teilflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Parks Range sowie Abschnitte der Réaumurstraße und des Landwegs im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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