Am Arbeitsplatz erkrankt – was tun? Beratungsstelle Berufskrankheiten lädt zur digitalen Veranstaltung ein

Am Arbeitsplatz erkrankt – was tun? Beratungsstelle Berufskrankheiten lädt zur digitalen Veranstaltung ein

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten lädt für den 9. März 2022 ein zu einer digitalen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema: Am Arbeitsplatz erkrankt – was tun? Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer Erkrankung am Beispiel von COVID 19. In dem Diskussionsforum soll speziell der Frage nachgegangen werden, was passiert, wenn Frauen am Arbeitsplatz durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erkranken. Wie können die soziale Handlungsfähigkeit und das Arbeitsvermögen der Frauen wiederhergestellt werden? Wie unterstützen Arbeitgebende und die gesetzliche Unfallversicherung dabei? Noch immer sind es vor allem Frauen, die neben der Berufstätigkeit den Großteil der Sorgearbeit wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Haushaltführung oder emotionale Arbeit leisten und daher besondere Unterstützung benötigen.

Die Veranstaltung richtet sich an Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte/innen sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, Gesundheitsmanager/innen und weitere Interessierte.

Arbeits- und Sozialsenatorin Katja Kipping: „Ich freue mich, dass die Beratungsstelle Berufskrankheiten in den zwei Jahren ihres Bestehens die Beratungs- und Informationsangebote weiterentwickeln konnte und die Nachfrage an Beratung kontinuierlich wächst. So wird im Feststellungsverfahren Berufskrankheiten konkrete Hilfe und Unterstützung geleistet, denn die Beweislast beschwert und überfordert die Versicherten oft. Wir wollen außerdem erreichen, dass es verbindliche gesetzliche Regelungen für die Beweisführung gibt und dass diese in das Sozialverwaltungsverfahren des Sozialgesetzbuches X aufgenommen werden. “

Veranstaltung: 9. März 2022 10 – 12 Uhr

Programm:

  • 10:00 Uhr
    Begrüßung (Staatssekretär Fischer, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)
  • 10:10 – 10:40 Wiederherstellung des Arbeitsvermögens von Frauen nach Erkrankung am Arbeitsplatz – ist die gesetzliche Unfallversicherung eine Hürde oder eine Stütze? (Franziska Jahn, Sozialwissenschaftlerin)
  • 10:40 – 11:00 Uhr Frauen im Anerkennungsverfahren (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) – Fallbeispiele aus der Beratungsstelle (Karin Wüst, Leiterin Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten)
  • 11:00 – 11:10 Uhr Pause
  • 11:10 – 11:50 Uhr Diskussionsrunde
  • 11:50 – 12:00 Uhr Abschluss (Margit Zauner, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)

Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Um eine formlose Anmeldung wird gebeten unter: beratungsstelle.bkv@senias.berlin.de

Über den Meeting-Link
https://seniasberlin.webex.com/seniasberlin/j.php?MTID=m9eace2ecd37dabe4aa82881a515c094f
können sich die Teilnehmenden in die Veranstaltung einwählen.

Hintergrund zur Beratungsstelle Berufskrankheiten:

Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten gibt es seit zwei Jahren. Sie ist eine von insgesamt vier Beratungsstellen bundesweit.

Die persönliche Beratung von Beschäftigten, die am Arbeitsplatz erkranken, ist das Herzstück der Beratungsstelle. Beschäftigte selbst sind oft mit der Meldung und dem Verfahren bei der gesetzlichen Unfallversicherung zur Anerkennung der Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit überfordert. Die Erkrankten sind in der Regel nicht ausreichend über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung informiert oder scheuen deren Beantragung. Die Beratungsstelle klärt auf und unterstützt im Feststellungsverfahren – von der Meldung bis zur Klage beim Sozial- und/der Verwaltungsgericht.

In den zwei Jahren hat sich auch in der Beratungstätigkeit viel um die Erkrankung an COVID-19/Long-COVID gedreht. Insgesamt 155 Beratungen wurden durchgeführt. Die meisten Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Deutlich zu erkennen ist aber, dass mehr Berufskrankheiten (bei Erkrankung im Gesundheitsbereich) als Arbeitsunfälle (Erkrankung bei allen anderen Tätigkeiten) anerkannt werden. Problematisch ist weiterhin, dass Arbeitgebende die Erkrankung trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht melden und die Versicherten im Verfahren nicht unterstützen. Erschwerend hinzu kommt die lange Laufzeit der Verfahren.

Zunehmend wenden sich Beschäftigte – neben Erkrankung an COVID-19 – mit anderen Erkrankungen an die Beratungsstelle. Dazu zählen insbesondere Erkrankungen des Muskelskeletts, der Lendenwirbelsäule, die Lärmschwerhörigkeit, die Hauterkrankungen, der Krebs. Aktuell begleitet die Beratungsstelle 26 Versicherte im Verfahren, auch im
Widerspruchsverfahren.

Ein weiteres Ziel der Beratungsstelle ist es, dass alle Beteiligten (Beschäftigte und Arbeitgebende) das geltende Recht kennen und anwenden können. Die Berliner Beratungsstelle führt zwei Mal im Jahr Veranstaltungen mit dem Thema „Am Arbeitsplatz erkrankt – was tun“ durch. Für den 28.04.2022 (Worker‘s Memorial Days) ist eine Veranstaltung zum Thema „Sicherung von Beweisen im Feststellungsverfahren“ geplant.
Zudem stellt die Beratungsstelle Flyer und Vordrucke auf der Internetseite www.berufskrankheiten.berlin.de zur Verfügung.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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