Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll weiter verbessert werden – Kabinett gibt Gesetzentwurf für die Verbandsbeteiligung frei

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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll weiter verbessert werden – Kabinett gibt Gesetzentwurf für die Verbandsbeteiligung frei

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll weiter verbessert werden – Kabinett gibt Gesetzentwurf für die Verbandsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und weiterer berufsbezogener Fachgesetze für die Verbandsbeteiligung freigeben. Mit der Novellierung sollen Neuerungen, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz seit dem vergangenen Jahr im Bundesrecht bestehen, auch in Niedersachsen angewendet werden.

„Hervorzuheben ist das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Damit können Arbeitgeber das Anerkennungsverfahren neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit der zuständigen Ausländerbehörde unterstützen. Für das Verfahren gelten verkürzte Bearbeitungsfristen, so dass die Besetzung offener Stellen schneller gelingt“, so Sozialministerin Daniela Behrens.

Die Bestimmungen zum beruflichen Anerkennungsverfahren beinhalten seit 2012 den allgemeinen Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der aus dem Ausland mitgebrachten Berufsqualifikationen zu dem entsprechenden deutschen Referenzberuf. „Die Gesetze haben sich bewährt“, betont die Sozialministerin und weist auf die bislang jährlich steigende Zahl an Anerkennungsanträgen hin: „2020 wurden allein in Niedersachsen fast 7.000 Verfahren geführt. Die Entwicklung zeigt, dass die Möglichkeit zur formalen Feststellung der vorhandenen Qualifikationen von Zuwanderinnen und Zuwanderern gerne genutzt wird, um die eigene Position auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder überhaupt erst Zugang zu bestimmten Berufen zu erhalten.“

Die Verfahren erhöhen für zugewanderte Menschen die Chancen auf eine Tätigkeit, die ihrer vorhandenen Qualifikation entspricht und unterstützen damit den Arbeitsmarktzugang. Gleichzeitig bietet die Anerkennung einen Ansatz, um dem Fachkräftemangel in verschiedenen Bereichen entgegen zu wirken. Besonders häufig werden Anerkennungsanträge in den medizinischen Gesundheitsberufen gestellt.

Vor dem Hintergrund der laufenden Digitalisierung von öffentlichen Verwaltungsleistungen sollen mit dem Gesetzentwurf zudem die Voraussetzungen für die elektronische Verfahrensführung erweitert werden. Damit und mit den weiteren Änderungen sollen die niedersächsischen Anerkennungsbestimmungen so angepasst werden, dass sie den weiterentwickelten Anforderungen entsprechen und die Verfahren für die Antragstellerinnen und Antragsteller weiter verbessert werden.

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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