Aufnahme von Kriegsflüchtlingen hat sich verlangsamt

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Inzwischen 280 Menschen aus der Ukraine in Wertheim

Foto: Stadt Wertheim / Shutterstock


Die Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, hat sich zahlenmäßig verlangsamt. Bis Anfang April waren rund 150 Personen in Wertheim angekommen. Seitdem haben weitere 130 in der Main-Tauber-Stadt Schutz und Sicherheit gefunden. „Die Zahlen bewegen sich auf stabilem Niveau“, fasste der Leiter des Arbeitsstabs Ukraine, Jürgen Graner, die Entwicklung zusammen.



Die Unterbringung der jetzt 280 Personen in Wohnungen sei nahezu geräuschlos gelungen. „Das haben wir der großen Aufnahmebereitschaft der Wertheimer zu verdanken“, so Jürgen Graner. Die Wohnungen, die der Stadt zur Verfügung gestellt wurden, sind weitgehend belegt. Viele Geflüchtete haben auch auf dem privaten Wohnungsmarkt verständnisvolle und hilfsbereite Vermieter gefunden.



Schon im März ist die Integration ukrainischer Kinder und Jugendlicher in den Schulen angelaufen. 64 Jungen und Mädchen gehen inzwischen in Wertheim zur Schule, 29 besuchen die Grundschule, 35 eine weiterführende Schule. Zum 1. Juni haben auch die Kindertagesstätten in Wertheim ihre Türen für ukrainische Kinder geöffnet. Eltern können seitdem den Betreuungsbedarf für ihre Kinder über die Plattform „Platz da!?“ anmelden. Neun Kinder wurden hier inzwischen angemeldet, sechs von ihnen besuchen bereits einen Kindergarten.



Viele Fragen der Geflüchteten – ob im Kontakt mit dem Integrationsmanagement der Stadt oder beim „Montagstreff“ im Familienzentrum – drehen sich um den sogenannten Rechtskreiswechsel: Geflüchtete aus der Ukraine wurden zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt. Seit 1. Juni müssen sie Grundsicherung beantragen und fallen damit in die Zuständigkeit der Jobcenter. Bis die neuen Anträge alle ausgefüllt, geprüft und genehmigt sind, laufen die bisherigen Leistungen weiter. So soll sichergestellt werden, dass kein Versorgungsloch entsteht. 



Seit Anfang Mai unterliegen die Geflüchteten aus der Ukraine in Baden-Württemberg einer Wohnsitzauflage. Das heißt, sie müssen in dem Landkreis bleiben, in dem sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, zum Beispiel wenn die Menschen anderswo eine Arbeit aufnehmen können. Zwei solcher Wohnsitzwechsel aus der bayerischen Nachbarschaft nach Wertheim hat die Ausländerbehörde der Stadt bereits genehmigt. 

Quelle : Wertheim.de

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