Bayerische Polizei – Bayernweite Kontrollaktion „Maskenpflicht im ÖPNV und auf stark frequentierten Plätzen“

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Polizei im Einsatz / RayMedia.de

 

UNTERFRANKEN. Am Freitag führte die Polizei in Unterfranken im Rahmen einer bayernweiten Aktion Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr und auf stark frequentierten Plätzen hinsichtlich der Bestimmungen nach der 7. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, insbesondere der Verpflichtung, Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen, durch. In der Gesamtschau gab es nur wenige Beanstandungen.

Polizei kontrolliert im ÖPNV und auf stark frequentierten Plätzen

Zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr kontrollierten Beamtinnen und Beamte der Unterfränkischen Polizei die durch die 7. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgeschriebene Masken-Tragepflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und auf stark frequentierten Plätzen. Polizeistreifen überwachten insbesondere das Tragen der Bedeckungen in Bussen, Straßenbahnen, Zügen und Taxis, aber auch an dazugehörigen Einrichtungen wie Bahnhöfen und Haltestellen. Wo die Corona-Warnampel bereits auf Rot stand, überwachte die Polizei auch die Maskentragepflicht auf stark frequentierten Plätzen.

Die Bevölkerung soll sensibilisiert werden

Ziel der bayernweiten Schwerpunktaktion war insbesondere die Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der Tragepflicht von Mund-Nase-Bedeckungen im Öffentlichen Personennahverkehr, sowie die öffentliche Wahrnehmbarkeit der polizeilichen Kontrollen zur Einhaltung der Trageverpflichtung. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden generell gem. §1 Abs. 2 BayIfSMV mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro geahndet. Der Eindämmung der Pandemie kommt mit den deutlich steigenden Inzidenzwerten eine besondere Bedeutung zu. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung müssen daher konsequent umgesetzt werden.

Akzeptanz in Bussen hoch – an Haltestellen herrscht Verunsicherung

Ziel der bayernweiten Schwerpunktaktion war insbesondere die Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der Tragepflicht von Mund-Nase-Bedeckungen im Öffentlichen Personennahverkehr, sowie die öffentliche Wahrnehmbarkeit der polizeilichen Kontrollen zur Einhaltung der Trageverpflichtung. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden generell gem. §1 Abs. 2 BayIfSMV mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro geahndet. Der Eindämmung der Pandemie kommt mit den deutlich steigenden Inzidenzwerten eine besondere Bedeutung zu. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung müssen daher konsequent umgesetzt werden.

Die Schwerpunktaktion in Zahlen

In der Zeit von 07:00 – 22:00 Uhr stellte die unterfränkische Polizei insgesamt 410 Verstöße gegen die geltende Maskenpflicht fest. In den Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs und deren Haltestellen beanstandeten die Beamten bei 271 Fahrgästen die fehlende oder nicht ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung. In 139 weiteren Fällen führte die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist, zu Beanstandungen.

Bilanz und Ausblick

Im Rückblick auf diese und die letzte Schwerpunktaktion im August zieht das Polizeipräsidium Unterfranken eine durchaus positive Bilanz. Generell wird die Maskentragepflicht im unterfränkischen Öffentlichen Personennahverkehr konsequent von der Bevölkerung beachtet und umgesetzt. Lediglich im Bereich der Haltestellen und der neu hinzugekommenen stark frequentierten Plätzen ist eine Verunsicherung erkennbar. Die zahlreichen Gespräche der Beamten haben sicherlich zu einer Reduzierung des Informationsdefizites geführt und werden zukünftig zu einer höheren Umsetzung der Maskentragepflicht auch an diesen Örtlichkeiten führen können.

 

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

 

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Original Quelle by Wertheim24.de

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