BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet mutmaßlichen Ladendieb – 46-Jähriger muss für 30 …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund (ots)

Am Freitagnachmittag (03. Juni) stellten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann, welcher zuvor in einer Drogeriekette Ware gestohlen haben soll. Anschließend ging er für zwei Jahre und sechs Monate in Haft.

Gegen 14:45 Uhr baten Mitarbeiter eines Drogeriemarkts im Hauptbahnhof Dortmund um Unterstützung, da es zuvor zu einem Ladendiebstahl gekommen sei. Vor Ort stellten Bundespolizisten einen 46-Jährigen fest. Der Ladendetektiv gab an, dass der Deutsche Ware im Gesamtwert von knapp neun Euro entwendet und anschließend das Geschäft verlassen habe, ohne zu bezahlen. Daraufhin habe der Detektiv den Mann in der Bahnhofshalle gestellt und in sein Büro gebracht. Anschließend habe er die Bundespolizei informiert, um die Personalien des Mannes zwecks anschließender Anzeigenerstattung zu erhalten.

Der 32-jährige Mitarbeiter übergab den Beamten die Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera, auf welchen die Tathandlung zu sehen sei.

Bundespolizisten nahmen den Mann mit zur Wache. Auf dem Weg dorthin, fiel dem Dortmunder ein zuvor gestohlenes Eis aus der Hosentasche. Die Identität des Mannes konnte anhand seiner Krankenkassenkarte überprüft werden. Dabei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund zum Vorschein.

Das Amtsgericht Dortmund hatte den Mann im Januar 2022 rechtskräftig wegen Wohnungseinbruchdiebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Gesuchte hatte sich der der Strafvollstreckung bisher entzogen, weshalb ihn die Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausschrieb.

Bei der Durchsuchung fanden Bundespolizisten verschreibungspflichtige Medikamente auf. Einen Nachweis für die Tabletten konnte der Dortmunder nicht erbringen, übergab den Polizisten diese aber freiwillig.

Die 46-Jährige muss nun die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen und sich zudem wegen des Diebstahls und des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten.

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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