BPOL NRW: Mit E-Scooter ohne Pflichtversicherung unterwegs – Bundespolizei hält …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Gelsenkirchen (ots)

Am gestrigen Dienstagabend (23. August) stellten Bundespolizisten in der Nähe des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen einen Jugendlichen fest. Dessen Elektro-Tretroller war jedoch nicht versichert.

Gegen 23:30 Uhr wurden Bundespolizisten beim Verlassen der Wache auf einen 17-Jährigen aufmerksam. Dieser fuhr mit seinem Elektroroller vom Gelsenkirchener Hauptbahnhof die Bochumer Straße entlang. An der Kreuzung zur Peterstraße hielten die Beamten den rumänischen Staatsbürger an. Zuvor war den Einsatzkräften aufgefallen, dass an dem E-Scooter keine erforderliche Versicherungsplakette für Kleinstfahrzeuge angebracht war.
Der Gelsenkirchener gab gegenüber den Beamten an, dass er zuvor keine Versicherungskennzeichen erworben habe. Somit war der Roller zu diesem Zeitpunkt nicht versichert, als der Jugendliche den öffentlichen Verkehrsraum befuhr.

Wer einen Elektro-Tretroller nutzt, obwohl die für das Fahrzeug erforderliche Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob durch das Verhalten andere gefährdet werden.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und informierten die Erziehungsberechtigte über den Vorfall. Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

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Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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