BPOLI-KA: Frau läuft im Gleisbereich nach Hause

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Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

Mannheim (ots)

Donnerstagmorgen (28. Juli) erreichte die Bundespolizei die Meldung über eine 41-jährige Frau, die verbotenerweise im Gleisbereich gelaufen ist.

Gegen 08:30 Uhr begab sich die Frau am Haltepunkt Mannheim-Neckarstadt in den Gleisbereich und lief dort zwischen der Schallschutzmauer und den Gleisen bis zum Haltepunkt Mannheim-Luzenberg.

Eine Streife der Bundespolizei konnte die Frau noch im Gleisbereich antreffen. Auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, gab die 41- Jährige an, dass sie sich damit den Weg nach Hause abkürzen wollte. Die Beamten klärten sie daraufhin über die erheblichen Gefahren auf, die beim Betreten des Gleisbereichs und beim Aufenthalt in den Gleisen bestehen.

Sie erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthaltes in den Gleisen.

Die Bundespolizei warnt immer wieder davor, sich unbefugt in den Gleisbereich zu begeben. Züge fahren mit sehr hohen Geschwindigkeiten und sind aufgrund moderner Technik fast geräuschlos.

Schon bei Unterschreitung des Mindestabstands zum Gleis, kann eine Person durch die Sogwirkung, die von Zügen ausgeht, vor den Zug gezogen werden. Nicht selten kommt es hierbei zu schweren oder tödlichen Unfällen.

Eine Abkürzung des Weges über die Gleise kann dabei in der Verkürzung der eigenen Lebenszeit enden.

Nähere Informationen zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen finden Sie unter www.bundespolizei.de.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 – 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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