Bundespolizeidirektion München: Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert …

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Bundespolizeidirektion München

München (ots)

Montagnachmittag (20. Juni) überquerte ein 63-Jähriger den Bahnübergang am S-Bahn Haltepunkt Fasanerie trotz geschlossener Bahnschranken. Die einfahrende S1 führte eine Zwangsbremsung durch. Verletzt wurde niemand.

Gegen 16:10 Uhr beobachtete der 56-jährige Schrankenwärter den Mann dabei, wie er bei bereits geschlossenen Schrankenbäumen den Bahnübergang überquerte. Er stellte daraufhin das bereits gegebene Einfahrtssignal für die S-Bahn um, was eine Zwangsbremsung der S1 zur Folge hatte. Die S-Bahn kam glücklicherweise rechtzeitig zum Stehen, sodass der Münchner nicht verletzt wurde. Auch die Fahrgäste der zwangsgebremsten S-Bahn blieben unverletzt. Den 63-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr

Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, geschlossene Bahnübergänge zu überqueren oder sich in Gleisbereichen aufzuhalten. Es besteht stets Lebensgefahr! Insbesondere durchfahrende Güterzüge haben eine hohe Geschwindigkeit und durch ihr Gewicht einen langen Bremsweg. Sollten durch Schnellbremsungen Personen in Zügen zu Schaden oder es zu Zugverspätungen kommen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.

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Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
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gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
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Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
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Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 1111 zu
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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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