„Charta für geschlechtliche Vielfalt im Sport“ an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport überreicht

„Charta für geschlechtliche Vielfalt im Sport“ an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport überreicht

Die Regenbogenfahnen zeigen es an, wenn die Berliner Pride-Saison beginnt. Auch vor dem Gebäude der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wehen die Fahnen noch bis zum Berliner CSD. Sportstaatssekretärin Dr. Nicola Böcker-Giannini hat sich in der Sportwelt des 28. Lesbisch-Schwulen Stadtfests Berlin am vergangenen Wochenende über die Arbeit der queeren Sportvereine informiert, darunter Projekte aus dem Teilhabeprogramm der Vereine Seitenwechsel Sportverein für FrauenLesbenTrans*Inter* und Mädchen und Vorspiel SSL Berlin. Dabei wurde die „Charta für geschlechtliche Vielfalt im Sport“, deren Erstellung durch die Senatssportverwaltung mitfinanziert wurde, vom Sportverein Seitenwechsel vorgestellt und der Staatssekretärin überreicht. Der Berliner Behinderten- und Rehabilitationssportverband hat die Charta kürzlich als erster Verband unterzeichnet.

Sportstaatssekretärin Böcker-Giannini:
„Die queeren Sportvereine leisten wichtige Arbeit in Berlin zum Abbau von Diskriminierungen von LSBTIQ Personen. Sie schaffen im Rahmen von Sportangeboten sichere Orte, an denen Menschen mit ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität anerkannt werden. Das Teilhabeprogramm der Stadt Berlin trägt dazu bei, marginalisierten Gruppen Sichtbarkeit zu verleihen. Die ‚Charta für geschlechtliche Vielfalt im Sport‘ ist ein hervorragendes Werkzeug, um Sportvereine und -verbände zu sensibilisieren und Hürden für trans*, inter* und nicht-binäre Personen im Sport abzubauen.“

Die „Charta für geschlechtliche Vielfalt im Sport“ des Sportvereins Seitenwechsel behandelt die zentralen Themen, die für Sportvereine wichtig sind, um geschlechtliche Vielfalt im Vereinsleben zu verankern. Die Charta soll vom jeweiligen Vereins- oder Verbandsvorstand stellvertretend für seine Mitglieder, Angestellten und Trainer*innen unterzeichnet werden. Damit erklärt der Verein oder Verband die Absicht, sich mit geschlechtlicher Vielfalt zu befassen. Zu jedem der neun Chartapunkte (Anerkennung, Sprache, Sichtbarkeit, Dokumente, Räume, Schutz, Innovation, Mehrfachzugehörigkeit und Kommunikation) gibt es einen Wissensbaustein, der anschaulich machen soll, was gemeint ist und was getan werden kann.

Sportstaatssekretärin Böcker-Giannini:
„Die ‚Charta für geschlechtliche Vielfalt im Sport‘ ist ein Beitrag von Berlin zur Umsetzung der ‚Bremer Erklärung‘ zu sexueller Vielfalt und geschlechtlicher Identität im Sport, die bei der 44. Sportministerkonferenz im April 2020 beschlossen worden ist.“

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport unterstützt das Projekt seit 2020 mit rund 23.000 Euro pro Jahr. Mit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2022/2023 stehen ausreichend Mittel bereit.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: 3-jährige Madeleine McCANN am 03.05.2007 in Praia da Luz / Portugal – Mordverdacht – Zeugen gesucht

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