Straubinger Tagblatt [Newsroom]
Straubing (ots) – Die Erwartungen, mit denen das Gericht konfrontiert war, konnte es kaum erfüllen. So hat es nicht die Frage nach dem Versagen des Staates beantwortet. Warum hatte der Verfassungsschutz den vorbestraften Neonazi nicht mehr auf dem … Lesen Sie hier weiter…
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