Der berlinpass wird zum Berechtigungsnachweis

Der berlinpass wird zum Berechtigungsnachweis

Der „Berechtigungsnachweis“ ersetzt ab 01.01.2023 den bisherigen berlinpass. Der Berechtigungsnachweis soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Neben der Berechtigung zur Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S, bietet er vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in Berlin an.

Personen, die

• Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
• Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 32 oder § 30 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a BVG

beziehen, erhielten im Dezember für die Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S einen Berechtigungsnachweis vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Ein Besuch im Kundencenter des LAGeSo ist nicht notwendig.

Personen, die ihre Leistungen aus einem anderen Bundesland beziehen, können den Berechtigungsnachweis unter Einreichung einer Kopie ihres Bescheides ebenfalls vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erhalten.

Mit dem Berechtigungsnachweis ist unter https://www.vbb-kundenkarte-berlin-ticket-s.de/bvg die VBB-Kundenkarte Berlin zu beantragen. Dabei ist genau auf den vorgegebenen Ablauf, die Richtigkeit (Berechtigungsnachweis, Foto und Personalausweisdokument) und die Reihenfolge der hochzuladenden Unterlagen zu achten. Hierfür ist nicht der Leistungsbescheid, sondern tatsächlich nur der neue Berechtigungsnachweis zu verwenden. Derzeit kann die VBB-Kundenkarte Berlin S nur online beantragt werden. Ein schriftliches Antragsverfahren wird bis spätestens 31. März 2023 eingerichtet werden, jedoch steht dieses derzeit noch nicht zur Verfügung. Es richtet sich nur an Menschen, die aus persönlichen Gründen keinen Online-Antrag stellen können.

Bis zum Erhalt des Berechtigungsnachweises bzw. der VBB-Kundenkarte Berlin S gilt bis zum 31. März 2023 bei Fahrausweiskontrollen eine Übergangsregelung:

• Berlinpässe mit Gültigkeit für 2023 werden als Berechtigungsnachweis anerkannt.
Dafür muss auf dem Ticket die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen des Leistungsbescheides eingetragen werden.
• Ein gültiger Leistungsbescheid wird zusammen mit dem Personalausweisdokument als Berechtigungsnachweis anerkannt.

Alle Infos zur VBB-Kundenkarte und zur Übergangsregelung unter https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/bn-berlin-ticket-s-faq-1268079.php.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: 3-jährige Madeleine McCANN am 03.05.2007 in Praia da Luz / Portugal – Mordverdacht – Zeugen gesucht

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