Düngerechtliche Meldepflichten angepasst | Nds. Staatskanzlei

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Düngerechtliche Meldepflichten angepasst

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten beschlossen. Insbesondere werden die bisherigen Meldepflichten in der sogenannten „ENNI-Verordnung“ im Zusammenhang mit dem Nährstoffvergleich nach dessen Streichung in der Düngeverordnung des Bundes im Jahr 2020 durch Meldepflichten zu den Düngungsmaßnahmen und zum betrieblichen Nährstoffeinsatz ersetzt. Der Grund hierfür: Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland erfolgte 2020 eine Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene. Damit änderte sich auch die rechtliche Grundlage für die Erfassung der Nährstoffdaten auf Landesebene. Daher ist nun die erforderliche Anpassung der Landesverordnung an die aktuelle (Bundes-) Ermächtigungsgrundlage erfolgt.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Alle relevanten Daten in einem System: Mit der geänderten Verordnung setzt Niedersachsen die erfolgreich angelaufenen Nährstoffmeldungen fort und stärkt die düngerechtliche Überwachung noch einmal deutlich. Zugleich schaffen wir damit die Voraussetzung für mittelfristig mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht.“

Ab 2023 erfolgen die Meldungen landesweit durch die Landwirte in die Meldedatenbank „ENNI“ (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen). Dabei gilt: Die Neuerung ist lediglich für Betriebe relevant, die in einem so genannten „Grünen Gebiet“ liegen. Für Betriebe, die in einem mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebiet liegen (also in sogenannten Roten oder Gelben Gebieten), gilt die Meldeverpflichtung über ENNI bereits durch die im Mai 2021 in Kraft getretene Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO).

Ein weiterer Baustein der geänderten Verordnung: Die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger wird in die Wirtschaftsdünger-Meldedatenbank Niedersachsen um die Angaben zu den bei der Wirtschaftsdüngerverbringung beteiligten Dritten erweitert. Das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern ist bereits seit 2012 zu melden. Dies geschieht im Rahmen des per Landesverordnung geregelten Meldeprogramms ‚Wirtschaftsdünger Niedersachsen‘. Diese Meldepflicht wird künftig ergänzt um Angaben zu den bei der Verbringung beteiligten Dritten (zum Beispiel Vermittler, Güllebörsen oder Händler). Nur durch diese Ergänzung wird die Dokumentation vollständig und damit die Überwachung der gesamten Kette gewährleistet.

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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