„Es gibt sinnvolle Ausnahmen“ | SPD-Bundestagsfraktion

Quelle: SPD/ (Foto: Benno Kraehahn)

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Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben im August beschlossen, dass es kostenlose Bürgertests nur noch für diejenigen geben soll, die nicht geimpft werden können. Für alle anderen werden Corona-Tests ab dem Zeitpunkt kostenpflichtig, ab dem alle sich hätten impfen lassen können. Als Stichtag wurde der 11. Oktober beschlossen. Es gibt jedoch sinnvolle Ausnahmen der Regel, sagt Sabine Dittmar.

„Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nach wie vor kostenlos testen lassen. Auch für Schwangere und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, bleiben die Tests kostenlos.

Besonders wichtig ist mir nochmal der Hinweis, dass auch Menschen mit Symptomen sich natürlich weiterhin kostenfrei bei ihrem Arzt testen lassen können. Das gleiche gilt für Menschen mit einer roten Corona-WarnApp.

Außerdem wird am Arbeitsplatz weiterhin getestet, ohne dass dafür bezahlt werden muss. Kostenfrei bleibt die Testung auch für Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern.

Allen, die gesundheitsbewusst sind und sich und die Menschen in ihrer Umgebung schützen möchten, empfehle ich aber in erster Linie die Impfung gegen Corona. Sie ist sicher und verlässlich und es bedarf nur noch in seltenen Fällen der Testung.“

Original Quelle SPD



Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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