Europäischer Sozialfonds: 165.000 Euro pro Jahr für den Neckar-Odenwald-Kreis

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Neckar-Odenwald-Kreis. Der von der Europäischen Union im Jahre 1957 gegründete Europäische Sozialfonds (ESF) ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU. Die Förderung erfolgt in Förderperioden, in denen die Voraussetzungen jeweils an die Lage auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden. Die Förderperiode 2014 bis 2020 wurde mit einer positiven Bilanz und der Unterstützung von sieben Projekten in der Höhe von über einer Million Euro beendet.

 

Die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) von 2021 bis 2027 steht unter der Agenda, den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa zu unterstützen. Die Förderung wird auf das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“ bzw. das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte ausgedehnt. Mit den ESF-Plus-Mitteln sollen Impulse für soziale Innovationen entstehen und Förderbedarfe gedeckt werden, die nicht ausschließlich aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen finanziert werden können.

 

Auch die Steigerung der sozialen Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung insbesondere von benachteiligten Gruppen wird nun schwerpunktmäßig in der regionalen Förderung angestrebt. Durch mehr gesellschaftliche Teilhabe und eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit soll Armut gezielt bekämpft werden. Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge Menschen, die vom Schulabbruch be-droht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können.

 

Es zeichnet sich ab, dass die Förderziele infolge der COVID-19-Pandemie sowie mit der Bewältigung der Krise an noch größerer Bedeutung erlangen. Allerdings fällt das Budget der neuen Förderperiode mit 165.000 Euro pro Förderjahr im Vergleich zur vorherigen Förderperiode geringer aus. Deshalb ist die Konzentration auf Schwerpunkte erforderlich, die einer ESF-Förderung besonders dringlich bedürfen. Es können zunächst Projekte für das Jahr 2022 beantragt werden. Bei der Durchführung von Vorhaben des ESF Plus ist nun zudem die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgesehen. Somit sind eine Einhaltung und der Schutz aller in der Charta verankerten Grundrechte möglich.

 

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN bei der L-Bank. Die Anträge müssen bis zum 30. September 2021 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein. Die Bewertung und Auswahl der eingegangenen Förderanträge erfolgt in einem Rankingverfahren zunächst im örtlichen ESF Arbeitskreis. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet die L-Bank unter Einbeziehung des regionalen ESF-Arbeitskreises. Maßgeblich für die Entscheidung über die Förde-rung eines Projektes sind die Vorgaben der Arbeitsmarkstrategie des regionalen ESF-Arbeitskreises. Diese können unter www.neckar-odenwald-kreis.de (Suchwort „ESF Strategie“) heruntergeladen oder bei der ESF-Geschäftsstelle angefordert werden.

 

Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung über das Programm für den ESF Plus des Landes Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027. Projekte können grundsätzlich bis zu 40 % aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil von ESF-Plus-Förderung sollte nicht unter 30 % sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bewilligt werden Anträge zunächst für das Jahr 2022. Die Maßnahmen dürfen vor der Zustimmung der Bewilligungsbehörde nicht begonnen werden.

 

Die Förderung eines Projekts ist nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Teilnehmern und einer Auslegung auf eine förderfähige Gesamtsumme von mindestens 30.000 Euro möglich. Sprachkurse sind nicht förderfähig. Ausführlichere Informationen finden sich auf der Landkreiswebseite. Fragen beantwortet Susanne Heering von der ESF-Geschäftsstelle unter 06261 84-2400 oder unter .

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de



Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016

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Original Quelle by Wertheim24.de

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