FOLGEN DER PANDEMIE ERFORDERN ZUKUNFTSGERICHTETE STEUERPOLITIK – Bayern fordert dauerhafte Pauschale für mobiles Arbeiten und substantielle Verbesserung der Verlustverrechnung – Bayerisches Landesportal

FOLGEN DER PANDEMIE ERFORDERN ZUKUNFTSGERICHTETE STEUERPOLITIK – Bayern fordert dauerhafte Pauschale für mobiles Arbeiten und substantielle Verbesserung der Verlustverrechnung – Bayerisches Landesportal

Bayerns Finanzminister Albert Füracker fordert sowohl für die Menschen wie die Wirtschaft steuerlich zielgerichtete Entlastung:
„Die massiven Auswirkungen der Corona-Krise werden noch länger spürbar sein. Das Steuerentlastungpaket der Bundesregierung geht daher in vielen Punkten nicht weit genug. Wir brauchen eine zukunftsgerichtete Steuerpolitik, die den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nachhaltig Rechnung trägt! Der Bund muss endlich den Wandel der Arbeitswelt anerkennen und die Homeoffice-Pauschale zu einer dauerhaften Pauschale für mobiles Arbeiten weiterentwickeln. Homeoffice ist zum festen Bestandteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geworden. Die hier anfallenden Aufwendungen müssen zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag, unbürokratisch berücksichtigt werden.“

„Wir müssen von der Pandemie betroffene Unternehmen beim wirtschaftlichen Neustart bestmöglich unterstützen. Vor allem eine substantielle Verbesserung der Verlustverrechnung ist hier das geeignetste, fairste und langfristig effizienteste Mittel. Bayern setzt sich für eine Anhebung des Höchstbetrags und eine Erweiterung des Verlustrücktragzeitraums auf drei Jahre ein, damit Verluste aus den Corona-Jahren 2020 bis 2022 mit Gewinnen aus der Zeit davor verrechnet werden können! Verluste während der Pandemiejahre müssen schnellstmöglich steuerlich berücksichtigt werden“, so Füracker.

Der Finanzausschuss des Bundesrats befasst sich diesen Donnerstag, den 24. März 2022, mit entsprechenden Anträgen des Freistaats Bayerns. Der Freistaat fordert unter anderem eine dauerhafte Pauschale für mobiles Arbeiten in Höhe von 1.000 Euro, die neben dem bestehenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt werden soll. Daneben appelliert Bayern für dauerhafte Investitionsanreize durch eine unbefristete Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Auch eine Verbesserung der Liquidität der Unternehmen durch eine Erweiterung des Verlustrücktragzeitraums auf drei Jahre, eine Anhebung des Höchstbetrags bei der Verlustrechnung auf 15 bzw. 30 Millionen Euro sowie Entschärfung der Mindestbesteuerung für Corona-bedingte Verluste ist aus bayerischer Sicht notwendig.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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