Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus bei Schwänen in Donaueschingen amtlich festgestellt

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„Seit einigen Wochen wird die Geflügelpest bereits vermehrt in Europa sowie in Deutschland insbesondere an der Nord- und Ostseeküste bei Wildvögeln und vereinzelt bei Geflügel und gehaltenen Vögeln nachgewiesen. Bei vier verendeten Schwänen, die an einem Gewässer bei Donaueschingen gefunden wurden, wurde am Wochenende durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N1 festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Untersuchungsbefund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg bestätigt. Das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln ist damit im Land als hoch einzustufen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag, 22. November.

Die zuständigen Behörden vor Ort werden das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Betroffen sind durch die geographische Lage des Fundortes der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie der Landkreis Tuttlingen

Biosicherheitsmaßnahmen müssen dringend eingehalten werden

„Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgerufen, ihre Tiere bestmöglich vor einem Seucheneintrag in ihre Tierbestände zu schützen. Insbesondere müssen bei Auslauf- und Freilandhaltungen Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Viruseinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände in jedem Fall verhindert werden. Soweit möglich, sollen die Tiere aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. So soll die Seucheneintragung in Nutzgeflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen durch Wildvögel verhindert werden“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL.

Regelmäßig und zuletzt Anfang November 2021 hatte Minister Hauk die Geflügelhalter dazu sensibilisiert und aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten. Minister Hauk wiederholte diese Forderung eindringlich. Dies sei eine der wenigen Möglichkeiten, um ein Übergreifen der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon, ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim jeweils zuständigen Veterinäramt anzuzeigen sind und von diesem registriert werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

Bezüglich einer Übertragung des Virus auf den Menschen wird das Risiko laut Robert Koch-Institut als sehr gering eingeschätzt.

Hintergrundinformationen

Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet.

Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form. Die niedrigpathogenen Influenzaviren können sich bei Wirtschaftsgeflügel, wie beispielsweise Hühnern und Puten, zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.

Seit Mitte Oktober gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste und vereinzelt in Mittel- und Süddeutschland sowie erste Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln in Nord- und Ostdeutschland. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird daher als hoch eingestuft. Deswegen wird den Geflügelhalterinnen und -haltern dringend empfohlen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Haltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern. Bei Fragen können Sie sich an das jeweils zuständige Veterinäramt werden.

Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt.

Das Ministerium weist Geflügel- und sonstige Vogelhalterinnen und -halter im Land darauf hin, mit ihrem jeweils zuständigen Veterinäramt Kontakt aufzunehmen, sofern sie Geflügel oder sonstige Vögel in Volieren, Freiland- oder Auslaufhaltung halten und bei einem Seuchenausbruch in der Nähe ihrer Haltung eine Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht benötigen. Dies gilt auch für Geflügelhaltungen und Zuchtbetriebe, die Tiere oder von diesen gewonnenen Erzeugnisse vermarkten und bei einem Seuchenausbruch in einem Restriktionsgebiet liegen.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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