„Geflügelpest“ in Berlin nachgewiesen: Was ist zu beachten?

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„Geflügelpest“ in Berlin nachgewiesen: Was ist zu beachten?

In Berlin wurden die ersten diesjährigen Fälle der Geflügelinfluenza gemeldet und das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat zu den Tierseuchenausbrüchen auf seiner Homepage nähere Informationen sowie eine Risikobewertung und Handlungsanweisungen für Geflügelhalter eingestellt: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/.
Um eine Einschleppung des tödlichen Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist auf der Grundlage der Bewertung durch das FLI eine Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben zwingend erforderlich: Möglichst Aufstallung (auch bauliche Vorbereitung einer eventuell angeordneten Aufstallungspflicht), Reinigung- und Desinfektion, Schutzkleidung, Beschränkung des Personenverkehrs, sichere Lagerung von Futtermitteln und Einstreu. Ebenso sind die vorsorgliche Aufstallung allen Geflügels, das Unterbinden von Kontaktmöglichkeiten von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern sowie die Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zwingend erforderlich.
Die Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum, Manuela Anders-Granitzki, erklärt dazu: „Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen umzusetzen und zu befolgen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass es sich bei diesem Virus um einen Zoonose-Erreger handelt, das heißt der Mensch kann sich infizieren“.
Alle bislang noch nicht registrierten Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Bestände unverzüglich bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Pankow (Tel. 030 90295–5130, Fax: 90295 – 5823, vetleb@ba-pankow.berlin.de ), Fröbelstraße 17, Haus 6, 10405 Berlin unter Angabe der Art und der Anzahl der gehaltenen Tiere je Standort zu melden.
Weiterhin wird darum gebeten, kranke oder tote Wildvögel (Wassergeflügel, Raben, Möwen, Greifvögel) ebenfalls umgehend bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu melden (Kontaktdaten s.o.). Auf diese Weise kann zeitnah eine Untersuchung auf das Virus der aviären Influenza eingeleitet werden.

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