Gemeinderat beschließt Konzept für Lichtmanagement

Nicht mehr ganz so strahlend wird sich künftig zu später Stunde die Wertheimer Altstadt präsentieren. Foto: Stadt Wertheim

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„Wir handeln im Sinne der Natur und der Nachhaltigkeit“

 

Insekten schützen und Energie sparen – das sind die wesentlichen Ziele des Lichtmanagements, das der Gemeinderat am Montag mit großer Mehrheit beschlossen hat. Daraus folgt, dass zum einen die Umrüstung der städtischen Beleuchtungsanlagen auf umweltfreundliche LED-Technik fortgesetzt wird. Und zum anderen werden Fassaden historischer öffentlicher Gebäude nur noch bis 23 Uhr angestrahlt. Ausnahme ist die Burg, sie wird bis Mitternacht beleuchtet sein.

 

In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses war das Thema ausführlich vorberaten worden. Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez hatte dort betont, „dass man im Sinne der Natur und der Nachhaltigkeit handeln wolle, ohne dass dadurch die Stadt vollständig ins Dunkel getaucht wird“. Im Gemeinderat verdeutlichte er, es gehe nicht um eine „Lex Wertheim“, sondern man folge Vorgaben des Landes.

 

Laut der Novelle des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg, dem „Biodiversitätsstärkungsgsesetz“, sind seit Beginn dieses Jahres an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen neu errichtete Beleuchtungsanlagen mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln auszustatten, vorhandene Anlagen müssen bis zum Jahr 2030 um- oder nachgerüstet werden. Außerdem ist die Fassadenbeleuchtung öffentlicher Gebäude nach der Gesetzesänderung vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten. Ausnahmen von diesen zeitlichen Einschränkungen sind auf Antrag möglich, wenn es um Gebäude von besonderer Bedeutung etwa in kultureller, historischer, heimatgeschichtlicher oder architektonischer Hinsicht geht.

 

Laut Beschluss des Gemeinderats wird künftig beispielsweise am Rathaus in der ehemaligen fürstlichen Hofhaltung, dem Spitzen Turm, dem Schlösschen im Hofgarten, dem Brückenheiligen „Nepomuk“ und dem Berg-Kreuz in Reicholzheim, sowie am Kloster in Bronnbach die Beleuchtung um 23 Uhr und auf der Burg um Mitternacht ausgeschaltet. Den Kirchengemeinden wird empfohlen, sich daran zu orientieren und eine Ausnahmegenehmigung für eine Beleuchtung bis längstens 23 Uhr zu beantragen.

 

Sowohl für die Straßen- als auch für die Fassadenbeleuchtung gilt, dass bei den Änderungen die Anforderungen an die Verkehrssicherheit eingehalten werden und Gründe der öffentlichen Sicherheit nicht entgegenstehen. Bei der Umsetzung der jetzt beschlossenen Maßnahmen taucht zudem das Problem auf, dass in vielen Fällen die Fassadenbeleuchtung historischer Gebäude mit der Straßenbeleuchtung gekoppelt ist und dies zuvor aufwändig getrennt werden muss.

 

Von der Gesetzesnovelle nicht betroffen ist die Außenbeleuchtung von Gewerbebetrieben und im privaten Bereich. Hier will die Stadt mit Hilfe eines Infoblattes auf die neuen Regeln für öffentliche Gebäude und auf die Bedeutung einer insektenfreundlichen Beleuchtung hinweisen. Für künftige Baugebiete sollen entsprechende Festsetzungen in den jeweiligen Bebauungsplänen eine „naturschutznahe Beleuchtung“ sicherstellen.

 

Quelle : Wertheim.de

 

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