Großbritannien ab Montag Virusvariantengebiet – Bayern verschärft Regel für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland – Bayerisches Landesportal

Großbritannien ab Montag Virusvariantengebiet –
Bayern verschärft Regel für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland – Bayerisches Landesportal

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte am Sonntag anlässlich der gestrigen Sonder-Videoschalte der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder: „Es ist wichtig und richtig, dass der Bund Großbritannien so schnell zum Virusvariantengebiet erklärt und damit den Beschluss der gestrigen Sonder-GMK sofort umgesetzt hat. Wir müssen die weitere Ausbreitung der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Variante Omikron in Deutschland verlangsamen.“ Das Vereinigte Königreich wird ab Montag zum Virusvariantengebiet.

Die Einstufung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland als Virusvariantengebiet hat zur Folge, dass grundsätzlich alle Einreisenden, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unmittelbar nach der Einreise für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Diese Absonderungspflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Die Quarantäne kann nicht vorzeitig verkürzt werden. Ausnahmen bestehen unter anderem für Transitreisende und für Transportpersonal. Zusätzlich besteht ein Beförderungsverbot: Aus Virusvariantengebieten dürfen grundsätzlich nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland und deutsche Staatsangehörige nach Deutschland transportiert werden. Alle Einreisenden – auch geimpfte und genesene Personen – müssen zudem zur Einreise über einen negativen Testnachweis verfügen und Beförderer dürfen nur getestete Personen befördern. Nach der CoronaEinreiseV des Bundes reicht hierbei aber derzeit auch ein Testnachweis auf der Basis eines Antigentests.  

Holetschek erklärte: „In Bayern schärfen wir aber noch weiter nach: Für Einreisende aus Virusvariantengebieten reicht nach der bayerischen Allgemeinverfügung Testnachweis ein bloßer negativer Antigentest nicht mehr aus. Die Einreisenden aus Virusvariantengebieten müssen sich zusätzlich bei oder unverzüglich nach der Einreise mittels Nukleinsäurenachweis auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) und brauchen einen entsprechenden Testnachweis. Für Einreisende mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Bayern werden zusätzlich weitere solche Testungen an Tag 5 und Tag 13 der Quarantäne angeordnet.“ Diese Verschärfung galt bislang nur bei Einreisen aus Südafrika und aus den an Südafrika angrenzenden Ländern. Sie wird nunmehr auf alle Virusvariantengebiete, d. h. auch auf Einreisende aus Großbritannien, ausgedehnt.

Der Minister führt weiter aus: „Testungen helfen, Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu durchbrechen. PCR-Tests sind hierbei weiterhin der Goldstandard. Sie sind zuverlässiger als Antigentests. Angesichts des großen Ansteckungspotential der Omikron-Variante wollen wir bei Einreisenden mit Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet jedes vermeidbare Risiko ausschließen. Deshalb sind die angeordneten Nukleinsäuretests erforderlich. Dieses Verfahren hat sich bereits bei den Reiserückkehrern aus Südafrika bewährt.“

Noch heute werden bereits mehr als 1.500 Passagiere aus dem Vereinigten Königreich an den bayerischen Flughäfen München und Memmingen erwartet. Für diese Passagiere wurde bereits vorsorglich nach Ankunft eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 angeordnet, um entsprechende Isolationsmaßnahmen sofort einleiten zu können. Es gilt, mit den Maßnahmen die Ausbreitung der Omikron-Variante so stark wie möglich zu bremsen.  

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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