
Hinweis auf Termine von Ministerpräsident Dr. Markus Söder – Bayerisches Landesportal
Am Donnerstag, 17. Februar 2022, ca. 21.30 Uhr begrüßt Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten von Amerika, Kamala Harris, als Gast der Münchner Sicherheitskonferenz am Flughafen München.
Hinweis für Berichterstatter:
Medienvertreter und insbesondere Bildberichterstatter sind herzlich eingeladen. Aus Sicherheitsgründen ist für alle Medienvertreter eine Akkreditierung bei der Medienbetreuung der Bayerischen Staatskanzlei zwingend erforderlich. Aus organisatorischen Gründen ist eine Nachakkreditierung leider nicht möglich. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
Interessierte Medienvertreter melden sich bitte bis Dienstag, 15. Februar 2022, 14.00 Uhr, bei der Medienbetreuung der Staatskanzlei unter E-Mail Medienbetreuung@stk.bayern.de mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname,
- Geburtstag und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Personalausweis-Nr.
- Medium
- Angaben zur Tätigkeit (Redakteur/in, Fotograf/in, Kamerateam)
- Kopie des für den Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Presseausweises
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten der akkreditierten Medien aus Sicherheitsgründen auch an die US-Administration übermittelt werden.
Treffpunkt für akkreditierte Medienvertreter ist das General Aviation Terminal (GAT), Anschrift: Allgemeine Luftfahrt 6, 85356 München.
Bitte finden Sie sich dort am 17.02.2022 bis spätestens 18.00 Uhr ein. Die An- und Abreise erfolgt eigenständig. Das GAT ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen. Parkmöglichkeiten bestehen im naheliegenden Parkhaus 35. Alternativ können Sie von den Terminals ein Taxi nehmen.
Am GAT erfolgt eine Sicherheitskontrolle entsprechend den Passagierkontrollen bei Flügen innerhalb Europas. Alle Personen werden außerdem durch den United States Secret Service kontrolliert.
Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt (3G). Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist beim Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen
Grundsätzlicher Hinweis:
Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass die Bayerische Staatskanzlei personenbezogene Daten verarbeitet. Nähere Informationen finden Sie unter: http://q.bayern.de/datenschutzhinweise.
Original Quelle Bayern.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
Vermisst: Rebecca Reusch – Wer hat die 15-Jährige zuletzt gesehen oder kann Hinweise geben?
Hinterlasse jetzt einen Kommentar