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Breitgefächerte Förderprogramme für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comiczeichnende, literarische Übersetzerinnen und Übersetzer, unabhängige Verlage und Buchhandlungen – Kunstminister Markus Blume: „Wir hegen und pflegen die Literaturlandschaft!“

MÜNCHEN. Schriftstellerinnen und Schriftsteller, literarische Übersetzerinnen und Übersetzer, Comiczeichnerinnen und Comiczeichner, unabhängige Verlage sowie Buchhandlungen sind auch in diesem Jahr dazu aufgerufen, sich für die Förderprogramme des Freistaats Bayern zu bewerben: Für Schriftstellerinnen und Schriftsteller und Comiczeichnende startet die neue Auswahlrunde für das Aufenthaltsstipendium für die Maison de la littérature Québec, ebenso wie für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer, die sich zudem für das diesjährige Arbeitsstipendium bewerben können. Unabhängige Verlage im Freistaat mit einem Umsatz bis zu einer Million Euro haben die Möglichkeit, sich für die „Verlagsprämien des Freistaats Bayern“ und die Empfehlungsliste „Bayerns beste Independent Bücher“ zu bewerben. Und Buchhandlungen können ab sofort eine Bewerbung für die Auszeichnung als „Bayerns Buchhandlung des Jahres“ einreichen. Kunstminister Blume betont: „Wir hegen und pflegen die Literaturlandschaft! Denn wir wissen: Literatur kann nur blühen, wenn der Boden fruchtbar ist, wenn die Bedingungen für Autorinnen und Autoren, Buchhandel und Verlage stimmen. Mit einer breitgefächerten Literaturförderung tragen wir zur hohen Qualität und Vielfalt der Literatur in Bayern bei. Daher unbedingt informieren und für die neue Förderrunde bewerben!“

Informationen zu den einzelnen Bewerbungsverfahren

Arbeitsstipendium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer

Das Stipendium soll es einer literarischen Übersetzerin bzw. einem Übersetzer ermöglichen, sich ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang einem Übersetzungsprojekt zu widmen. Bewerben können sich bis zum 1. März 2023 Übersetzerinnen und Übersetzer aus Bayern, mit anspruchsvollen Übersetzungsvorhaben ins Deutsche (z. B. Belletristik, Lyrik, Genre-Literatur, Sachbuch mit literarischem Anspruch, Comic/Graphic Novel). Für das Stipendium stehen 7.000 € zur Verfügung. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung nach drei Jahren möglich.

Informationen zur Auszeichnung und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: Förderungen und Anreize für Talente (bayern.de)

Aufenthaltsstipendium für die Maison de la littérature Québec

Die neue Auswahlrunde für das Aufenthaltsstipendium für die Maison de la littérature Québec ist eröffnet: Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comiczeichnende und literarische Übersetzerinnen und Übersetzer können sich bis 1. April 2023 für ein zweimonatiges Stipendium in der kanadischen Stadt Québec bewerben. Das Aufenthaltsstipendium ist mit 5.000 Euro dotiert. Die bayerische Stipendiatin bzw. den bayerischen Stipendiaten erwartet ein zweimonatiger Aufenthalt in der kanadischen Stadt Québec. Die Stadt ermöglicht den kostenfreien Aufenthalt und zahlt ein Tagegeld in Höhe von CAD 675 pro Monat. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein Wohnsitz in Bayern und englische Sprachkenntnisse. Französische Sprachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Bewerbungen sind einzureichen beim Oberpfälzer Künstlerhaus: opf.kuenstlerhaus@schwandorf.de

Informationen zur Auszeichnung und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: Förderungen und Anreize für Talente (bayern.de)

„Verlagsprämien des Freistaats Bayern“ und Empfehlungsliste „Bayerns beste Independent Bücher“

Bereits zum vierten Mal kann der Freistaat 50.000 Euro für Verlagsauszeichnungen zur Verfügung stellen, sodass auch 2023 zehn jeweils mit 5.000 Euro dotierte Prämien für Publikationsvorhaben unabhängiger Verlage vergeben werden. Gleichzeitig wird die Auszeichnung „Bayerns beste Independent Bücher“ als Empfehlungsliste von zehn Neuerscheinungen vergeben. Geplant sind Präsentationen der ausgezeichneten Titel und Verlage am Stand der von der Bayerischen Staatskanzlei geförderten Medienstandortinitiative „XPLR: MEDIA in Bavaria“ auf der Frankfurter Buchmesse und in Kooperation mit der Stiftung Literaturhaus München bei „Andere Bücher: Markt der Unabhängigen Verlage“, der traditionell am 1. Adventswochenende im Literaturhaus München stattfindet. Bis 15. Mai 2023 können sich unabhängige Verlage im Freistaat mit einem Umsatz bis zu einer Million Euro für beide Auszeichnungen mit Publikationen und Publikationsvorhaben in den Kategorien Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Comic/Graphic-Novel, Kunst-/Sachbuch, Bibliophiles bewerben. Auch Verlage, die ausschließlich E-Books oder Hörbücher produzieren, sowie Sach- und Kunstbuchverlage sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.

Informationen zur Auszeichnung und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: Literaturpreise des Freistaats Bayern

„Bayerns Buchhandlung des Jahres“

Die Auszeichnung „Bayerns Buchhandlung des Jahres“ wird dieses Jahr bereits zum sechsten Mal vergeben. Inhaberinnen und Inhaber von Buchhandlungen, die mit Veranstaltungen und Aktionen in ihrer Region ihr herausragendes kulturelles Engagement unter Beweis gestellt haben, können bis zum 15. Mai 2023 eine Bewerbung einreichen. Der Preis ist dieses Jahr erstmalig mit 8.000 Euro dotiert. Eine Jury bestehend aus Persönlichkeiten des Verlags- und Buchhandlungswesens, der Medien und des kulturellen Lebens wird aus den eingehenden Bewerbungen eine Buchhandlung für die Auszeichnung vorschlagen.

Informationen zur Auszeichnung und zum digitalen Bewerbungsverfahren finden Sie unter: Literaturpreise des Freistaats Bayern

Weitere Informationen zur Literaturförderung in Bayern stehen unter:

Literatur in Bayern

Helena Barsig, Sprecherin, 089 2186 1829

 

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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