Jetzt Familienpass für 2023 beantragen

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Einkommensgrenzen nochmals angehoben

Der Familienpass bietet zahlreiche Vergünstigungen, beispielweise bei den Kita-Beiträgen. Er kann jetzt für 2023 beantragt werden. Foto: Stadt Wertheim / Shutterstock


Mit dem Familienpass setzt die Stadt Wertheim ein klares Signal für Familienfreundlichkeit. Er wurde ab 2022 durch mehrere Komponenten so verbessert, so dass mehr Familien ihn nutzen können. Für das nächste Jahr hat die Stadt nun die Einkommensgrenzen nochmals leicht angehoben, um dem Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern. Der Familienpass für das nächste Jahr kann ab sofort beantragt werden.



Wesentliches Merkmal des Familienpasses ist seine soziale Staffelung: Je mehr Personen in einer Familie leben und je niedriger das gemeinsame Einkommen ist, desto höher ist die Förderung etwa bei den Elternbeiträgen in den Kindergärten. Aber auch die Gebühren für die Musikschule und die Volkshochschule werden bezuschusst, ebenso die Kosten für Angebote der Stadtbücherei oder die Eintrittspreise in Freibad und Hallenbad – um weitere Beispiele aus dem Katalog der Vergünstigungen zu nennen.



Zum Erhalt des Familienpasses gibt es drei Kriterien. Das wichtigste, weil die größte Zielgruppe umfassende, ist die einkommensabhängige Förderung für Familien, auch Alleinerziehende, mit mindestens einem Kind, gestaffelt nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Je nach Personenzahl und verfügbarem Nettoeinkommen ist eine Förderung zwischen höchstens 50 und mindestens zehn Prozent möglich. Ob eine Familie anspruchsberechtigt ist, kann sie anhand der neuen Einkommenstabelle prüfen.


Die Einkommensgrenzen für den Familienpass wurden nochmals angehoben.


Das zweite Kriterium bezieht sich auf Familien, in denen ein behindertes Kind (Grad der Behinderung 50) lebt. Das dritte Kriterium betrifft die Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, aber auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diese beiden Kriterien gilt generell die Förderquote von 50 Prozent. 



Bezieher von Transferleistungen haben vielfach Anspruch auf Übernahme der vollen Kita-Gebühren durch das Landratsamt. Diese Förderung hat Vorrang und wird auf dem ausgestellten Familienpass durch einen Hinweis kenntlich gemacht.



Der Familienpass für das Jahr 2023 kann ab sofort beantragt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt, dies bis spätestens 31. Januar zu tun, denn nur dann können die Vergünstigungen für das ganze Jahr in Anspruch genommen werden. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger-Service-Zentrums zur Verfügung. Termine können unter den Telefonnummern 09342 / 301-271 und 301-273 vereinbart werden.



Alle Informationen zum Familienpass sind in einem Flyer (188 KB) zusammengefasst und stehen auf der Homepage der Stadt Wertheim unter www.wertheim.de/familienpass. Der Antrag kann persönlich oder auch online gestellt werden. Das Antragsformular steht ebenfalls auf der Internetseite bereit und kann mit den Einkommensnachweisen an die Mailadresse familienpass@wertheim.de gesendet werden.

Quelle : Wertheim.de

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