Krieg in der Ukraine – Angebote und Unterstützung in Kitas und Schulen (FAQs)

Krieg in der Ukraine – Angebote und Unterstützung in Kitas und Schulen (FAQs)

FAQs für Eltern aus der Ukraine – KINDERTAGESBETREUUNG

Wenn wir länger hierbleiben müssen, wo kann mein Kind in den Kindergarten gehen? Wer bezahlt das? Wo muss ich mich melden?

Kinder und Jugendliche aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Niedersachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ein Recht auf kostenlose Betreuung, kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat – je nach ihrem Alter:

  • Ganz kleine Kinder im Alter von 0-3 Jahren besuchen eine Krippe.
  • Kinder im Alter von 3-6 Jahren gehen in den Kindergarten.

Plätze für die Kinderbetreuung in einer Krippe, einer Kindertagespflegestelle oder in einem Kindergarten werden unter anderem über die Städte und Gemeinden vergeben. Familien, die nach Niedersachsen kommen, sollten sich sehr schnell bei ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden. Denn dort gibt es Informationen zu den konkreten Angeboten. Auch wird bei der Schulanmeldung geholfen.

Die Betreuung findet in der Regel möglichst nah am Wohnort statt. Eine Tageseinrichtung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr kann bis zu acht Stunden kostenfrei genutzt werden. Nur für Essen in den Einrichtungen und eine Betreuung über 8 Stunden täglich kann die Einrichtung Geld verlangen.

Für Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder, die neben der Schule (in einem Hort) betreut werden sollen, fallen Kosten für die Eltern an. Allerdings werden diese Kosten unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise von der Stadt oder Gemeinde übernommen. Sprechen Sie das Jugendamt dort dazu an.

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Gelebte Vielfalt – Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund

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Wenn wir länger hierbleiben müssen, wo kann mein Kind zur Schule gehen? Wer bezahlt das? Wo muss ich mich melden?

Kinder und Jugendliche aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Niedersachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ein Recht auf kostenlose Betreuung, kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat – je nach ihrem Alter:

  • Ganz kleine Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren besuchen eine Krippe.
  • Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren gehen in den Kindergarten.
  • Danach – also etwa ab dem 6. Geburtstag – wechseln die Kinder in die Grundschule und besuchen dort die Klassen 1 – 4. Kinder im Grundschulalter sind damit zumeist zwischen 6 und 10 Jahren.
  • Nach der Grundschule gehen die Kinder auf weiterführende Schulen. Es gibt in Niedersachsen unterschiedliche Schulformen. Damit soll für jedes Kind das passende Schulangebot zur Verfügung stehen. Es gibt Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Oberschulen, Gymnasien und bestimmte Förderschulen. [weitere Informationen auf Englisch in der rechten Infospalte]. Nach vier oder fünf Jahren – nach der Klasse 9 oder 10 – können die Jugendlichen einen ersten Schulabschluss machen.
  • Die Jugendlichen können dann eine (duale) Berufsausbildung machen oder noch weiter zur Schule gehen. Bei guten Leistungen und Noten können die Schülerinnen und Schüler weiter zur Schule gehen und nach drei Jahren in den Klassen 11 – 13 das Abitur ablegen. Mit dem Abitur kann eine Hochschule oder Universität besucht werden.
  • Wenn die Jugendlichen eine Ausbildung machen, dann wechseln sie auf die für den jeweiligen Beruf passende berufsbildende Schule. Meistens findet die Ausbildung in der Schule und in einem Betrieb, einer Firma oder einem Unternehmen statt. An berufsbildenden Schulen können aber auch weitere Abschlüsse gemacht werden.

Wie melden Eltern ihre Kinder für eine Schule an?

Sobald geregelt ist, dass die Familie einen sogenannten Aufenthaltsstatus hat – also in Niedersachsen bleiben und wohnen kann – können ihre Kinder (ab 6 Jahren) eine Schule in Niedersachsen besuchen. Sie müssen es sogar, es besteht Schulpflicht.

Die Schülerinnen und Schüler können sich direkt an der Schule an ihrem Wohnort oder bei der Kommune (im Rathaus der Stadt oder Gemeinde) anmelden. Dort erfahren sie auch, ob ihre Kinder kostenlos mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren können.

Auch wenn für die Familie noch nicht alles zum Wohnort, zum Recht auf den Aufenthalt dort usw. mit den Behörden geregelt ist, können die Kinder zur Schule gehen. Sie werden dann von den Schulen als Gastschülerin oder Gastschüler aufgenommen.

Wo können sich Eltern, Unterstützer und außerschulische Partner weiter informieren?

Im Internet gibt es ein Themenportal Sprachbildung und Interkulturelle Bildung mit Informationen und mehrsprachige Flyer zum Schulbesuch sowie zum Distanzlernen. Einige der Flyer stehen auch hier in der Infospalte (rechts oder unten) als Download zur Verfügung. Der link zum Portal:

https://bildungsportal-niedersachsen.de/sib/

Was können Lehrende, Eltern und Betreuende tun, wenn Kinder in Deutschland durch den Krieg in der Ukraine besondere Ängste entwickelt? Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote für hier lebende Kinder und Jugendliche gibt es?

Das Niedersächsische Kultusministerium hat gemeinsam mit den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung dazu viele Informationen zusammengestellt. Sie stehen im Internet im Bildungsportal Niedersachsen:und hier https://bildungsportal-niedersachsen.de/sib/

Dort gibt es unter anderem Hinweise zur Gesprächsführung, zur altersgerechten Ansprache, zu möglichen emotionalen Überforderungen und zum Umgang mit Medien. Zudem wird verdeutlicht, dass Kinder und Jugendliche sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben, um die Ereignisse zu verarbeiten.

Das Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) – hat darüber hinaus mit der „Koordinierungsstelle Friedensbildung“ Unterrichtsmaterial für Schulen zum Thema Krieg und Gewalt zusammengestellt. Überdies sind dort auch Materialien zu finden, die das Thema Gewalt und Krieg aus der Perspektive der Friedensbildung aufgreifen.

Ansprechpartner für weitere Fragen in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB):

RLSB Braunschweig

Frau Ilona Burgk, 0531 484-3032, Ilona.Burgk@rlsb-bs.niedersachsen.de

RLSB Hannover

Sabine Schröder-Zobel, Tel.: 0511/1067030, Sabine.Schroeder-Zobel@rlsb-h.niedersachsen.de

RLSB Lüneburg

Frau Kathrin Stüer, Tel.: 04721 666 16-34, Kathrin.Stueer@rlsb-lg.niedersachsen.de

RLSB Osnabrück
Hannes Kamp, Tel.: 0541 77046-214, hannes.kamp@rlsb-os.niedersachsen.de

Unter dem folgenden Link gibt es noch eine Übersicht sowie Kontaktdaten zu den 16 Sprachbildungszentren in Niedersachsen:

https://bildungsportal-niedersachsen.de/sib/zentren-fuer-sprachbildung-und-interkulturelle-bildung.

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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