Landkreis Miltenberg – Pressearchiv

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13.06.2022

Das Landratsamt teilt mit, dass ab sofort die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 zur Verfügung stehen.

Bodenrichtwerte werden durch die Gutachterausschüsse in der Regel für jedes zweite Kalenderjahr ermittelt. Durch Änderung des § 196 des Baugesetzbuches wurde der Stichtag vom 31. Dezember auf den 1. Januar jedes geraden Kalenderjahres geändert. Deshalb war es erforderlich, die Bodenrichtwerte nach dem 31. Dezember 2020 bereits in diesem Jahr zum Stichtag 1. Januar 2022 zu aktualisieren. Der Zweijahresturnus wird beibehalten, so dass die nächste Anpassung voraussichtlich zum Stichtag 1. Januar 2024 erfolgen wird.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie gelten jeweils für einen abgegrenzten Bereich mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse (Bodenrichtwertzone). Einzelne Grundstücke können von den Merkmalen und damit auch vom Wert einer Bodenrichtwertzone abweichen (z.B. reines Gartengrundstück in Wohngebiet). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sondern stellen Orientierungswerte dar.

Die aktuellen Bodenrichtwerte können kostenfrei eingesehen werden über den BayernAtlas bzw. direkt über www.bodenrichtwerte.bayern.de. Darüber hinaus erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf Anfrage schriftliche Bodenrichtwertauskünfte. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden in der Regel mit 25,00 € pro Einzelauskunft in Rechnung gestellt.

Ein Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen zu den Bodenrichtwerten und über die Bedienung des Bodenrichtwertportals finden Sie über den Internetauftritt des Landkreises Miltenberg.
Landkreis Miltenberg – Gutachterausschuss > Gutachterausschuss (landkreis-miltenberg.de)

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Original Quelle by Wertheim24.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

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