Landkreis Miltenberg – Pressearchiv

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Bund muss Wechsel von Gas zu anderen Energieträgern betreiberfreundlich und unbürokratisch ermöglichen
Für einen schnellen „fuel switch“ braucht es schnellstmöglich pragmatische Lösungen

Der Bayerische Landkreistag unterstützt den Beschluss der Staatsregierung vom 26. Juli 2022, alles Notwendige dafür zu tun, damit der in der bestehenden Gasmangellage insbesondere in Industrie und Gewerbe notwendige Brennstoffwechsel baldmöglichst gelingt. „Die vom Bund verabschiedeten Regeln für große und mittelgroße Feuerungsanlagen sind hierzu weder ausreichend noch praktikabel. Wieder einmal zeigt sich, dass der fehlende Austausch der Bundesregierung mit den örtlich Zuständigen zu Lösungen führt, die an der Praxis vorbeigehen“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin (Fürstenfeldbruck). „Die Verwaltungen sind seit Monaten am Limit. Es kann nicht angehen, dass es bei dem von der Bundesregierung ausdrücklich erwünschten, temporären Wechsel von Gas auf Öl oder andere Energieträger aufwendiger Genehmigungsverfahren bedarf oder Unternehmen bei einem (noch) nicht genehmigten Betrieb solcher Anlagen am Ende gar kriminalisiert werden“, so Präsident Karmasin weiter. „Gerade der Landkreis Miltenberg mit seinem hohen Anteil energieintensiver Industrieunternehmen braucht die vom Landkreistag angemahnte praktikable und zügig umsetzbare Lösung“, um die Versorgung im Herbst und Winter sicherstellen zu können“, unterstützt Landrat Jens Marco Scherf, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Landesentwicklung beim Bayerischen Landkreistag, diesen Vorstoß im Interesse des Landkreises Miltenberg ausdrücklich: „Wir brauchen diese Übergangsphase, bis die Impulse für einen regionalen Ausbau der regernativen Energie Wirkung erzielen können.“

Kurz vor der Sommerpause wurden gesetzliche Erleichterungen zum Umgang mit der Gasmangellage vom Bundestag verabschiedet. Diese Regelungen ermöglichen es unter erleichterten Bedingungen, beim Wechsel von Erdgas zu einem anderen Brennstoff („fuel switch“) zeitlich begrenzt von den bestehenden Immission-Grenzwerten abzuweichen, wenn die zuständige Behörde dies genehmigt. Im Klartext: Wenn das Gas wegbleibt, kann der Betreiber erst einmal mit einem anderen Brennstoff weiterproduzieren und muss seine Produktion nicht anhalten. Er bedarf hierzu aber der Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, ansonsten macht er sich gegebenenfalls sogar strafbar. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat hierzu jüngst erste Vollzugshinweise erlassen. Zahlreiche Handelskammern hatten sich daraufhin an die Landräte/-innen und Oberbürgermeister/-innen mit Bitte um schnelle Genehmigungen gewandt. Wie die Staatsregierung kritisiert auch der Bayerische Landkreistag, dass es bei einem nur temporären Brennstoffwechsel und angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation überhaupt noch Genehmigungsverfahren bedarf. Dazu kommt, dass zahlreiche mit Erdgas befeuerte Anlagen, wie beispielsweise Reaktoren der chemischen Industrie, überhaupt nicht von den vereinfachten bundesgesetzlichen Regelungen profitieren.

„Im Sinne der Versorgungssicherheit muss in allen Bereichen schon vorzeitig mit dem Betrieb begonnen werden können. Die Verfahrensstandards setzt bei mittleren und großen Anlagen ausschließlich der Bund. Lediglich bei einer Wiederinbetriebnahme von kleinen privaten Anlagen, wie beispielsweise Scheitholzöfen, können auf Landesebene pragmatische Lösungen gefunden werden. Wir bauen hier auf weitere Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung. Die Bundesregierung muss im gesamtgesellschaftlichen Interesse dagegen dringend kurzfristig die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass mit einem temporären Brennstoffwechsel auch ohne Genehmigung begonnen werden darf“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Karmasin, abschließend.

Der Bayerische Landkreistag
Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Bezirketag. Er vertritt die 71 bayerischen Landkreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen Landkreistags ist der Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin. Als Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Andrea Degl die Geschäftsstelle.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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