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19.11.2021

Kapazitäten für Notfall- und COVID-Patienten: Keine aufschiebbaren stationären Behandlungen mehr in bestimmten unterfränkischen Corona-Krankenhäusern

Würzburg (ruf) – Angesichts der höchst angespannten Lage in den bayerischen Krankenhäusern, auch zur Entlastung der kritischen Situation in den südbayerischen Regierungsbezirken hat die Regierung von Unterfranken bestimmte im Regierungsbezirk für die Versorgung von COVID-19 Patienten vorrangig genutzte Krankenhäuser nach Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die Freihaltung ausreichender Intensivkapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten, von Notfallpatienten, sowie von Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, soll damit sichergestellt werden.

Die Anordnung gilt in allen unterfränkischen Rettungszweckverbänden (Liste der betroffenen Krankenhäuser siehe Anlage am Ende) bis einschließlich 10. Januar 2022. Das gestiegene Aufkommen an Corona-Patienten, das weiterhin ungebremst exponentielle Infektionsgeschehen sowie die Auslastung der Intensivbetten, die auch für Unterfranken bereits 92% Prozent (Stand: 17.11.2021) beträgt, und die massive Zunahme der Belegung der Betten auf den Normalstationen mit COVID-Patienten machen eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse erforderlich. Dazu kommt die notwendige Bereitstellung von Intensivkapazitäten, um die Notfallversorgung in Gesamtbayern aufrecht zu erhalten. Ziel ist es, eine ausreichende intensiv- und allgemeine medizinische Versorgung von allen Patienten sicherzustellen, die durch medizinische Notfälle – wie beispielsweise Schlaganfall und Herzinfarkt – aber auch durch schwere COVID-19-Erkrankungen besonders betroffen sind oder deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann.

Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betrifft Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß. Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung selbstverständlich nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.

Soweit aufgrund der Verfügung der Regierung von Unterfranken bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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