LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme – Grafschaft Bentheim: NDEWG bekommt Feld Nordhorn zugeteilt

LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme – Grafschaft Bentheim: NDEWG bekommt Feld Nordhorn zugeteilt

  Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter

Rund um Nordhorn erstreckt sich das gleichnamige Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Erdwärme.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) mit Sitz in Lingen/Ems zum 1. Februar dieses Jahres das Erlaubnisfeld Nordhorn zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 31. Januar 2028. Das Erlaubnisfeld Nordhorn ist gut 71,6 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um die Kreisstadt Nordhorn im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die NDEWG Ende Oktober vergangenen Jahres gestellt. Das LBEG hat den Antrag geprüft und den betroffenen Städten Nordhorn und Neuenhaus, der Samtgemeinde Neuenhaus sowie dem Landkreis Graftschaft Bentheim die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun hat das LBEG die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der NDEWG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die NDEWG sieht in dem Gebiet Potenziale, um tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Das LBEG hat in Niedersachsen und Hamburg, für das es als Bergbehörde ebenfalls zuständig sind, nun ein Dutzend Erlaubnisse für die Aufsuchung von Erdwärme erteilt, die Hälfte davon innerhalb der vergangenen zwölf Monate.

Weitere Infos:

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an.

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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