Main-Tauber-Kreis: Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten – 2502 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion

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Main-Tauber-Kreis

 

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Sonntag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 13. Februar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 1890,2. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (7. bis 13. Februar) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 6,7. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 282.

Die aktuellen Werte für Montag, 14. Februar, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

2599 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 2152 Personen auf 15.941. Somit sind derzeit 2599 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Montag bis Sonntag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 39, Assamstadt: 27, Bad Mergentheim: 514, Boxberg: 174, Creglingen: 68, Freudenberg: 70, Großrinderfeld: 101, Grünsfeld: 84, Igersheim: 99, Königheim: 35, Külsheim: 135, Lauda-Königshofen: 237, Niederstetten: 58, Tauberbischofsheim: 267, Weikersheim: 75, Werbach: 43, Wertheim: 447 und Wittighausen: 29.

Zwei weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat in der vergangenen Woche zwei Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um eine Frau im Alter von über 90 Jahren und um eine Frau im Alter von über 85 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 141 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 15 im Jahr 2022.

 

In der vergangenen Woche 291 Impfungen im RIS

In der vergangenen Woche wurden im Regionalen Impfstützpunkt (RIS) des Main-Tauber-Kreises in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen an den vier Impftagen von Donnerstag, 10., bis Sonntag, 13. Februar, insgesamt 7 Erst-, 63 Zweit-, 135 Dritt- und 86 Viertimpfungen vorgenommen. Somit wurden in der vergangenen Woche im RIS 291 Impfdosen bzw. von Donnerstag bis Sonntag im Schnitt 73 Impfdosen täglich verabreicht.

Bislang erhielten dort seit dem Start des RIS insgesamt 417 Personen ihre erste, 1157 Personen ihre zweite und 8898 Personen ihre dritte und 132 ihre vierte Impfung. Insgesamt wurden bislang also 10.604 Impfdosen im RIS gegeben.

Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten

Die Landesregierung ist in der andauernden Corona-Pandemie mit einer angepassten aktuellen Corona-Verordnung einen vorsichtigen Öffnungsschritt gegangen. So entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Damit wird ein Beitrag zu mehr Einheitlichkeit mit Blick auf die Regeln in den Nachbarbundesländern geschaffen. Es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Situationen nicht mehr erfasst werden. Die Änderungen sind vor kurzem in Kraft getreten.

Die Vorgaben, dass Betreiberinnen und Betreiber sowie Veranstalterinnen und Veranstalter Daten erheben müssen, wurden weitestgehend aufgehoben. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Situationen wird die Datenverarbeitung aufrechterhalten, beispielsweise im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen und in Diskotheken – wenn diese wieder öffnen. Selbstverständlich bleibt die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin zulässig und wird von der Landesregierung ausdrücklich empfohlen.

Auf Basis des Beschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erhöht Baden-Württemberg die Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen in der Alarmstufe I. Es gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind bei 2G-Plus maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G-Plus 4000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2000 Personen zugelassen.

Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher bei genereller Beschränkung auf 50 Prozent, maximal 5000 Besucherinnen und Besucher bei 2G und maximal 10.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G-Plus.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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