Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 0 Coronavirus-Infektion – Inzidenz 3,8 – Ab Montag Inzidenzstufe 1 – Zahlen 27.06.2021

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19 Personen aktiv von Infektion betroffen

Darüber hinaus sind sieben weitere und damit 5018 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 19 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 5, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 6, Grünsfeld: 1,  Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 1, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 1, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 5 und Wittighausen: 0.

Weitere Delta-Mutation nachgewiesen

Bei einem Infektionsfall der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1114 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Main-Tauber-Kreis ab Montag in neuer Inzidenzstufe 1

Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung des Landes komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Vier neue Inzidenzstufen (1: unter 10; 2: 10 bis 35; 3: 35 bis 50; 4: über 50) sollen dem derzeit landesweit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung tragen.

Waren bis 27. Juni die vom RKI veröffentlichten Inzidenzwerte ausschlaggebend, ist laut der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg nun jener Wert relevant, der vom Landesgesundheitsamt (LGA) täglich gegen 18 Uhr veröffentlicht wird. Er bezieht sich auf die Fälle des aktuellen Tags und der sechs Tage davor.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Samstag, 26. Juni, nach Angaben des LGA bei 3,8. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in der Zeit vom 20. bis 26. Juni je 100.000 Einwohner. Der Inzidenzwert wird vor dem Hintergrund der niedrigen Fallzahlen auch heute – und damit am fünften Tag in Folge – unter 10 liegen. Damit gilt nach der heutigen Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises ab Montag im Landkreis die Inzidenzstufe 1. Diese wurde unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen am Sonntagnachmittag notbekanntgemacht.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 27. Juni, 16.00 Uhr)

Diese Lockerungen bringt Inzidenzstufe 1

Die Lockerungen führen beispielsweise dazu, dass Treffen mit maximal 25 Personen ohne Begrenzung der Haushalte erlaubt sind. Nachweislich Genesene und Geimpfte zählen nicht zur Personenzahl hinzu.

Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern können im Freien mit maximal 300 Personen – ohne Haushaltsbeschränkung – stattfinden. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Auch in geschlossenen Räumen sind maximal 300 Personen ohne Haushaltsbeschränkung erlaubt. Allerdings müssen Gäste dort einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Im Einzelhandel gibt es keine Quadratmeterbegrenzung bei der Kundschaft mehr. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.

Die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden müssen nicht dokumentiert werden.

In der Gastronomie gibt es im Freien wie auch in geschlossenen Räumen keine Personenbeschränkung mehr. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht mehr erforderlich.

Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl bei öffentlichen Veranstaltungen beträgt im Freien 1.500 Personen. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich. Ab 300 Personen gilt die Maskenpflicht. Werden 60 Prozent der Kapazität eines Veranstaltungsortes ausgenutzt, müssen alle Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

In geschlossenen Räumen sind bei öffentlichen Veranstaltungen maximal 500 Personen erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht  erforderlich. Es gilt die Maskenpflicht. Auch hier gilt: Werden 60 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes ausgenutzt, müssen alle Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis vorweisen können.

In Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege findet weiterhin Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.

Soweit in den einzelnen Lebensbereichen nicht anders angegeben, gilt generell in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2/KN95-Maske. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht für den privaten Bereich und bei privaten Feiern und Veranstaltungen. Ebenso entfällt die Maskenpflicht in der Gastronomie beim Essen und Trinken sowie bei der Sportausübung.

Alle neuen Regelungen finden sich zusammengefasst auf www.main-tauber-kreis.de/coronavirus unter der Rubrik  „Richtlinien und Verordnungen des Bundes und des Landes“ per Klick auf den Link “Auf einen Blick“.

Appell: Weiter vorsichtig sein

„Trotz der weiteren Lockerungen und Öffnungsschritte heißt es weiter vorsichtig zu sein und nicht alles auszureizen, was möglich ist“, appelliert Gesundheitsdezernentin Elisabeth Krug. „Denn nur in gemeinsamer Verantwortung können wir die Infektionszahlen niedrig halten“. Wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, treten Regelungen der höheren Stufen am Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt in Kraft. „Insoweit kann also ein Fehlverhalten Einzelner rasch wieder zu Einschränkungen führen“, so Krug abschließend.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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