Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 1 Coronavirus-Infektion – Inzidenz 4,5 – Delta-Mutation – Landkreis Zahlen 04.07.2021

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Im Main-Tauber-Kreis wurde am Samstag, 3. Juli, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Tauberbischofsheim und befindet sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontakte wurde, sofern erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Am Sonntag, 4. Juli, wurden keine neuen Infektionsfälle festgestellt. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5133.

Zwölf Personen aktiv von Infektion betroffen

Darüber hinaus ist eine weitere Person genesen, womit die Zahl der Genesenen auf 5031 steigt. Somit sind derzeit zwölf Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 5, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Königheim: 1, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 0, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 1 (+1), Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 4 und Wittighausen: 0.

Weitere Delta-Mutation nachgewiesen

Bei einem Infektionsfall der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1119 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 4. Juli, 15.00 Uhr)

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Samstag bei 4,5

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Samstag, 3. Juli, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg bei 4,5. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (27. Juni bis 3. Juli) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert für Sonntag, 4. Juli, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an das deutlich abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen Regelungen erlauben seit Donnerstag, 1. Juli, wieder mehr Normalität, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten.

Hierzu erklärte das Gesundheitsministerium, dass die Corona-Ausbrüche gerade in den Alten- und Pflegeheimen stark zurückgegangen sind. Das liege vor allem an der hohen Impfquote in diesen Einrichtungen, worin die hohe Wirksamkeit der Impfstoffe deutlich werde, auch gegen die aktuell zunehmende Delta-Variante. Das Ministerium beobachte genau, ob es vermehrt zu Infektionen trotz vollständiger Impfung kommt, was bislang nicht der Fall sei.

Daher gelten nun in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Stadt- und Landkreisen mit der Inzidenzstufe 1 – also bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 – keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahlen mehr. Dies trifft aktuell auch auf den Main-Tauber-Kreis zu. Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen können somit genauso viel Besuche empfangen wie diejenigen Menschen, die nicht in Einrichtungen leben. Zudem entfällt in der Inzidenzstufe 1 in Pflegeheimen die bisherige Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. Für Beschäftigte von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten werden die Testpflichten in der Inzidenzstufe 1 weiter reduziert. Auch Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen in den Einrichtungen sind bei niedrigen Inzidenzen wieder möglich.

Auch in Krankenhäusern entfällt bei einer Inzidenz von höchstens 10 die regelmäßige Besuchertestung. Der Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest ist nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird auf anlassbezogene Testungen gesetzt. In Inzidenzstufe 1 ist für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Es muss also keine Maske des höheren Standards FFP II mehr getragen werden. Dies gilt auch für Beschäftigte, sofern arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder Anordnungen des Krankenhauses aus Gründen des Patientenschutzes im patientennahen Bereich keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorsehen.

 

Aufgrund des derzeit niedrigen Infektionsgeschehens in Alten- und Pflegeheimen geht die Landesregierung nach eigenen Angaben jetzt diesen „wohlüberlegten Lockerungsschritt“, von dem vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen profitieren sollen.

Die aktuelle Corona Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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