Mehr Rechtssicherheit bei tierschutzgerechter Weideschlachtung – Leitfaden mit neuen EU-Vorgaben für die Praxis – Bayerisches Landesportal

Mehr Rechtssicherheit bei tierschutzgerechter Weideschlachtung – Leitfaden mit neuen EU-Vorgaben für die Praxis – Bayerisches Landesportal

In Bayern sollen hofnahe Schlachtungen noch leichter möglich werden. Dazu wurde der Leitfaden ´Weideschlachtung´ an die neuen EU-Vorgaben angepasst. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte anlässlich der Veröffentlichung des aktualisierten Leitfadens heute in München: “Ich will, dass die tierschonendere Weideschlachtung in Bayern häufiger praktiziert wird. Die neuen EU-Vorgaben schaffen Rechtssicherheit. Mit dem Leitfaden unterstützen wir Landwirte und Behörden dabei, die Möglichkeiten der hofnahen Schlachtung so weit wie rechtlich möglich zu nutzen. Hofnahe Schlachtung in vertrauter Umgebung bedeutet weniger Stress für die Tiere und mehr Tierschutz. Massenmarkt und lange Lebendtiertransporte sind nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen mehr Qualität statt Quantität. Wir wollen die bestehenden regionalen Strukturen im Schlachtbereich in Bayern erhalten und bayerische Metzger, die noch selber schlachten, stärken. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal klar vor Augen geführt, wie wichtig kurze Wege und Regionalität sind. Auch die Verbraucher können mit ihrem Kaufverhalten zu mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl beitragen.” Der Leitfaden richtet sich an Behörden und Landwirte und informiert über die rechtlichen und praktischen Aspekte, die bei der hofnahen Schlachtung zu berücksichtigen sind. Zusätzlich ist ein Überblick über Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung enthalten.

 

Aufgrund europäischer Rechtsvorgaben müssen Tiere grundsätzlich in einem zugelassenen Schlachthof geschlachtet werden. Dazu zählt insbesondere auch die tierartunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen zugelassenen Schlachthof auf dem Gelände des Herkunftsbetriebs und die tierartunabhängige Schlachtung in einem hofeigenen, zugelassenen Schlachthaus. Durch die im September dieses Jahres in Kraft getretene europäische Rechtsänderung dürfen zudem insbesondere Hausrinder und Hausschweine unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Die sogenannte “Schlachtung im Herkunftsbetrieb” ist unabhängig von der Haltungsform, im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, die nur bei den ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern galt. Die neuen EU-Regelungen bedeuten damit insgesamt mehr Flexibilität bei der hofnahen Schlachtung.

 

Das Bayerische Umweltministerium hat sich bereits mit der erfolgreichen Bundesratsinitiative zur Weideschlachtung im Sommer 2020 für mehr Tierschutz und regionale Wertschöpfung eingesetzt. “Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die hofnahe Schlachtung noch häufiger und flexibler in Deutschland praktiziert werden kann”, so Glauber. Dazu hat sich Bayerns Umweltminister erneut an die EU-Kommission gewandt, um die Schlachtung im Herkunftsbetrieb unabhängig von der derzeit geltenden pauschalen Tierart- und Tierzahlbegrenzung durchführen zu können.

 

Das Merkblatt, Beispielformulare und der aktualisierte Leitfaden mit dem neuen Titel ´Hofnahe Schlachtung – Schlachtung im Herkunftsbetrieb´ sind im Internet unter folgendem Link abrufbar: www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/betriebe/

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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