MEHR SPIELRÄUME BEI ENERGIEPREISBESTEUERUNG NOTWENDIG – Bayern fordert rasche Anpassung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU // substantielle Absenkung der Energiesteuer und ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme nötig – Bayerisches Landesportal

MEHR SPIELRÄUME BEI ENERGIEPREISBESTEUERUNG NOTWENDIG – Bayern fordert rasche Anpassung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU // substantielle Absenkung der Energiesteuer und ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme nötig – Bayerisches Landesportal

Bayerns Finanzminister Albert Füracker fordert weitere Maßnahmen für eine wirksame Energiepreisbremse: „Die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise belasten bereits jetzt die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Wirtschaft massiv. Mit der angespannten geopolitischen Lage droht die Situation sich leider weiter zu verschärfen. Das von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket geht daher nicht weit genug. Bayern fordert eine substantielle Reduzierung der Energiesteuer. Eine Absenkung auf das EU Mindestniveau würde beispielsweise beim Benzin eine Entlastung von 29 Cent bedeuten! Darüber hinaus brauchen wir zusätzlich mehr Flexibilität bei der Umsatzbesteuerung von Energie. Der europäische Rechtsrahmen begrenzt bisher weitere Handlungsmöglichkeiten. Die EU Kommission muss hier rasch mehr Spielräume für die Mitgliedsstaaten schaffen. Ich habe mich bereits an Bundesfinanzminister Lindner gewandt, sich hier auf EU-Ebene mit Nachdruck einzusetzen. Wir müssen alle Hebel nutzen, um die Energiepreise schnell zu stabilisieren.“

Der Finanzausschuss des Bundesrats befasst sich an diesem Donnerstag, dem 24. März 2022, mit einem gemeinsamen Antrag Bayerns und Nordrhein-Westfalens. Dieser sieht zusätzliche Maßnahmen im Vergleich zum Entlastungspaket der Bundesregierung vor, mit denen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam stabilisiert werden können. Die Forderungen an den Bund umfassen eine Reduzierung der Stromsteuer für private Haushalte wie auch für die Wirtschaft noch im Jahr 2022 auf das europäische Mindestmaß, eine zeitnahe substanzielle Absenkung der Energiesteuersätze auf Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin sowie zumindest eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer durch Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme.

Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kraftstoffe hingegen ist nur nach entsprechender Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU möglich. Bayern appelliert daher an den Bund, sich zusätzlich auf europäischer Ebene für die Einführung dieser Option einzusetzen.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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