Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes / EuGH lässt Spielraum für die Speicherung von IP-Adressen / Bayern fordert die rasche Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland – Bayerisches Landesportal

Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes / EuGH lässt Spielraum für die Speicherung von IP-Adressen / Bayern fordert die rasche Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland – Bayerisches Landesportal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (5. April) in Luxemburg entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung grundsätzlich unzulässig ist. Allerdings bestätigte der EuGH zugleich erneut, dass Ausnahmen möglich sind. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert die Bundesregierung auf, diese Spielräume zeitnah zu nutzen. Eisenreich: “Der Kampf gegen Kinderpornografie zeigt es sehr deutlich: Fehlende Daten verhindern, dass wir Straftaten aufklären und zum Teil noch laufenden Missbrauch stoppen können. Die Verkehrsdatenspeicherung muss deshalb – soweit es der Gerichtshof zulässt – rasch wiederbelebt werden. Der Bundesjustizminister ist offensichtlich nicht dazu bereit. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Ich halte das für fahrlässig.”

Anlass für das heutige Urteil war ein Mordfall aus Irland. Ein verurteilter Täter hatte dagegen geklagt, dass seine Kommunikationsdaten im Prozess als zulässige Beweise verwendet wurden. Das irische Gericht bat wiederum den EuGH um die Auslegung des EU-Rechts.

Der Gerichtshof hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass auch bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität eine allgemeine Speicherung von Verkehrsdaten in bestimmten Fällen zulässig ist. Dies gilt insbesondere für die Speicherung von IP-Adressen. Die Zuordnung der IP-Adressen zu konkreten Anschlussinhabern bei Online-Straftaten und insbesondere bei der Verfolgung von Straftätern im Bereich der Kinderpornografie stellt oft den einzigen Ansatz der Ermittler dar – wie der EuGH argumentiert.

Minister Eisenreich stellt klar: “Es geht mir nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Klar ist, dass der Zugriff unter dem Vorbehalt der richterlichen Entscheidung stehen muss und nur befristet bei schweren Straftaten möglich sein darf.”

In dem Urteil des höchsten EU-Gerichts sieht der bayerische Justizminister Spielraum für eine nationale Regelung der Verkehrsdatenspeicherung. Eisenreich: “Ich fordere den Bundesjustizminister auf, diesen Handlungsspielraum zu nutzen. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Tag länger Aufschub. Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind.” Das vom Bundesjustizminister ins Spiel gebrachte Einfrieren von Telekommunikationsdaten direkt nach der Tat (“Quick Freeze”) ist kein gleichwertiger Ersatz. Der Minister warnt: “Quick Freeze ist keine Lösung. Es würde lediglich die Sicherung von Daten ermöglichen, nachdem die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Erst dann kann eine Quick-Freeze-Anordnung erfolgen. Die Verbindungsdaten sind dann aber in der Regel längst gelöscht und können nicht mehr eingefroren werden. Eine Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich.”

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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