Odenwald-Kreis | Wieder Alkoholtestkäufe im Landkreis: Präventive Maßnahme der Kommunalen Kriminalprävention

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Neckar-Odenwald-Kreis. Zum wiederholten Male werden im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention Alkoholtestkäufe durchgeführt. Jugendliche Testkäufer des Landratsamts werden hierzu im September unterwegs sein, um zu prüfen, ob im Kreis beim Verkauf von alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.

Verkäuferinnen und Verkäufer kennen für gewöhnlich die gesetzlichen Regelungen, sind geschult und werden zudem von den Kassensystemen auf die Alterskontrolle hingewiesen. Verkaufspersonal, das sich dennoch falsch verhält, muss mit einer Geldbuße rechnen, denn der Verkauf von Branntwein und branntweinhaltigen Produkten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für den Konsum.

Die Aktion, die stets gemeinsam mit Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Heilbronn durchgeführt wird, dient dem Jugendschutz und soll für diesen sensibilisieren. „Der Schwerpunkt der Kommunalen Kriminalprävention liegt im Neckar-Odenwald-Kreis beim Jugendschutz. In der Vergangenheit zeigten die Kontrollen, dass die Testkäufe als präventive Maßnahme nach wie vor wichtig sind“, erklären die Verantwortlichen der Aktion.

Neben solchen präventiven Maßnahmen kümmert sich die Kommunale Kriminalprävention unter anderem auch um den Schutz von Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten oder auch um die Sozialisierung jugendlicher Straftäter. Darüber hinaus überstützt sie Veranstaltungen wie den Auftritt des Landespolizeiorchesters Baden-Württemberg am 20. Oktober in der Wallfahrtsbasilika in Walldürn.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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