Odenwald-Kreis | Zensus 2022: Wie läuft die Befragung der Haushalte ab?

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Neckar-Odenwald-Kreis. Am 15. Mai war der Zensus-Stichtag. Ab heute (16. Mai) starten die bundesweiten Befragungen und damit auch die Befragungen im Neckar-Odenwald-Kreis im Rahmen des Zensus 2022. Hierzu sind Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte, im gesamten Kreisgebiet unterwegs, die ca. 30.000 Personen im Rahmen der Haushaltsstichprobe befragen.

Die Haushaltsstichprobe ist eine angewandte Methode beim Zensus 2022 zur Überprüfung der Melderegisterdaten. Es wird bei dieser Methode ein kleiner Teil der Bevölkerung, etwa 10 bis 15 Prozent stichprobenartig befragt. Das Ergebnis wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Im Neckar-Odenwald-Kreis wurden hierzu 7.500 Anschriften durch das Bundesamt für Statistik ausgewählt.

Im ersten Schritt werden diese Anschriften durch die zur Verschwiegenheit verpflichteten Erhebungsbeauftragten begangen und Terminankündigungsschreiben an die bewohnten Haushalte eingeworfen. Eine Terminverschiebung ist über eine virtuelle Rufnummer möglich, welche auf dem Terminankündigungsschreiben zu finden ist.

In einem zweiten Schritt weisen sich die Interviewer vor Ort mit einem Ausweis aus und befragen anschließend den Haushalt in einem kurzen Interview. Folgende Merkmale werden im Rahmen der sogenannten persönlichen Ziel-1 Befragung abgefragt: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnsituation (wie viele Personen lebten am 15. Mai in der Wohnung) und ob nur eine Hauptwohnung in Deutschland vorhanden ist. Diese Auskunft kann stellvertretend von einem volljährigen Haushaltsmitglied für alle weiteren Mitglieder gegeben werden und ist daher in wenigen Minuten an der Haustüre erledigt. Sollten die Auserwählten ausschließlich für die Ziel-1 Befragung bestimmt worden sein, ist die Befragung an diesem Punkt beendet und der Haushalt ist seiner Auskunftspflicht nachgekommen.

Die meisten der ausgewählten auskunftspflichtigen Personen sind darüber hinaus für eine weitere Befragung vorgesehen. In diesem Fall übergeben die Erhebungsbeauftragten den Bewohnern die Zugangsdaten für den praktischen Online-Fragebogen der Ziel-2 Befragung. Eine Online-Befragung ist aufgrund der Filterführung von Vorteil, da damit nur die relevanten Fragen für den jeweiligen Auskunftspflichtigen gestellt werden. Sobald alle Fragen beantwortet wurden, werden die Daten zudem direkt an das Statistische Landesamt geschickt. In Ausnahmefällen ist auch die Übergabe eines Papierfragebogens oder eine persönliche Befragung durch die Interviewer möglich.

Bei der Ziel-2 Befragung handelt es sich um die Befragung zu folgenden Merkmalen: Wohnsituation (mit wem wird in einem Haushalt gelebt); Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjobs und bezahlte Tätigkeit, Arbeitssuche, derzeitige Haupttätigkeit, Arbeitsort, Branche bzw. Wirtschaftszweig sowie Beruf. Je nach Situation des Auskunftspflichtigen endet die Befragung schon nach wenigen Fragen (z. B. Schüler).

Zusätzlich zur Haushaltsstichprobe kann der Haushalt auch im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung befragt werden, sofern Eigentum vorliegt.

Die Zensuserhebungsstellen und statistischen Ämter danken allen Auskunftspflichtigen für die Teilnahme. Bei Fragen steht die Geschäftsstelle Zensus der Stadt Mosbach unter 06261/9388538 oder unter sowie die Zensuserhebungsstelle Neckar-Odenwald-Kreis unter 06261/84-3030 oder unter zensus@neckar-odenwald-kreis.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Zensus sind auch im Internet unter www.zensus2022.de zu finden.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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