Omikron-Mutationen nachgewiesen – 406 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 22. bis 24. Januar)

Verschiedene Geldscheine: Das Land Baden-Württemberg baut die Angebote der Familienbildung und Familienberatung sowie die Schuldnerberatung mit insgesamt 5,3 Millionen Euro aus. © Letti-S, Pixabay.de

 

Main-Tauber-Kreis

 

406 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 22. bis 24. Januar)

1297 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 280 Personen auf 11.112. Somit sind derzeit 1297 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Samstag bis Montag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 3, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 62, Boxberg: 14, Creglingen: 20, Freudenberg: 17, Großrinderfeld: 6, Grünsfeld: 6, Igersheim: 12, Königheim: 10, Külsheim: 11, Lauda-Königshofen: 67, Niederstetten: 12, Tauberbischofsheim: 52, Weikersheim: 12, Werbach: 8, Wertheim: 88 und Wittighausen: 2.

Weitere Omikron-Mutationen nachgewiesen

Bei 70 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 568 Fällen im Landkreis die Omikron-Variante festgestellt.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Sonntag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 23. Januar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 906,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (17. bis 23. Januar) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 4,6. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 299.

Die aktuellen Werte für Montag, 24. Januar, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

In der vergangenen Woche 608 Impfungen im RIS verabreicht

In der vergangenen Woche wurden im Regionalen Impfstützpunkt (RIS) des Main-Tauber-Kreises in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen an den vier Impftagen von Donnerstag, 20., bis Sonntag, 23. Januar, insgesamt 34 Erst-, 157 Zweit- und 419 Auffrischimpfungen vorgenommen. Somit wurden in der vergangenen Woche im RIS 608 Impfdosen bzw. von Donnerstag bis Sonntag im Schnitt rund 152 Impfdosen täglich verabreicht.

Bislang erhielten dort seit dem Start des RIS insgesamt 366 Personen ihre erste, 605 Personen ihre zweite und 8651 Personen ihre Auffrisch-Impfung. Insgesamt wurden bislang also 9622 Impfdosen im RIS gegeben.

Bei der Impfaktion der mobilen Impfteams des Diakonie-Krankenhauses Schwäbisch Hall in Großrinderfeld am Sonntag, 23. Januar, wurden insgesamt 88 Impfungen verabreicht.

Soziale Folgen der Pandemie für armutsgefährdete Menschen mildern

Mit insgesamt 5,3 Millionen Euro baut die Landesregierung Angebote der Familienbildung und Familienberatung sowie die Schuldnerberatung aus. Dies hat das Sozialministerium vor kurzem mitgeteilt. Damit wolle das Land die sozialen Folgen der Pandemie für Familien und armutsgefährdete Menschen mildern. Mit diesem Paket solle dafür gesorgt werden, dass die soziale Schere im Land nicht weiter auseinandergeht. Die Menschen, die von den sozialen Folgen der Pandemie am stärksten betroffen seien, sollten gezielt unterstützt werden, erläuterte das Sozialministerium.

Dass die Schulen und die Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen werden mussten, war für alle Familien ein gravierender Einschnitt. Von den negativen Folgen besonders betroffen seien Familien, die auch schon vor der Pandemie belastet waren. Hierzu zählen zum Beispiel armutsgefährdete Familien, Familien mit Migrationsgeschichte, Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen und Alleinerziehende.

Solange noch kein Impfstoff zur Verfügung stand, waren Kontaktbeschränkungen die einzige Möglichkeit, um die Pandemie einzudämmen. Dass Baden-Württemberg vergleichsweise gut durch die ersten Wellen gekommen sei und nicht mehr Tote zu beklagen hatte, sei vor allem der Solidarität von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern zu verdanken. Es könne gar nicht hoch genug geschätzt werden, was sie zum Schutz der Risikogruppen in der Gesellschaft geleistet hätten. Das Land und die Gesellschaft hätten eine besondere Verantwortung, jetzt den Familien zu helfen, nicht nur bei den Lernrückständen. Kinder und Jugendliche seien nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern hätten zuallererst emotionale und soziale Bedürfnisse. Hier setzen die zusätzlichen Maßnahmen an, erklärte das Sozialministerium.

Es wurden bestehende Bildungs- und Beratungsangebote erweitert sowie neue Angebote geschaffen. Diese sollen Familien dabei unterstützen, Belastungen konstruktiv zu bewältigen und Kinder beim Nachholen pandemiebedingt erschwerter Entwicklungsschritte im emotionalen, sozialen und motorischen Bereich gut zu begleiten. Zudem werden digitale Angebote zur Unterstützung von Familien ausgebaut und Wissenstransfer und lokale Vernetzung gefördert. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2023 laufen.

Auch für die Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg werden angesichts der Corona-Krise zusätzliche Landesmittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt. Damit reagiere das Land auf den durch die Corona-Krise gesteigerten Beratungsbedarf für Menschen in finanzieller Notlage. Die Verschuldung sei in der Corona-Krise gestiegen. Immer mehr Menschen erhofften sich eine Restschuldbefreiung über ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Schuldnerberatungsstellen setze das nötige Vorverfahren um. Den Schuldnerberatungsstellen werden in der Pandemie mehr Mittel zur Verfügung gestellt, damit sie überschuldeten Menschen auf dem Weg aus der Schuldenfalle helfen können, teilte das Sozialministerium mit.

Das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem mit Unterstützung von kommunalen oder freigemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der ersten Stufe ein außergerichtliches Einigungsverfahren erfolgt. Dabei muss von Seiten der Schuldnerin beziehungsweise des Schuldners versucht werden, sich mit den Gläubigerinnen und Gläubigern über eine Schuldenbereinigung zu einigen. Kommt diese Einigung nicht zustande, schließt sich das gerichtliche Verfahren an, nach dessen Abschluss das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer in der Regel dreijährigen Wohlverhaltensperiode beginnt. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erlässt das Gericht der Schuldnerin beziehungsweise dem Schuldner auf Antrag seine restlichen Schulden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

 

 

Bei allgemeiner Impfpflicht droht Gefängnis

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen