
OVG: „Cottbuser Spaziergänge“ bleiben einstweilen verboten – 3/22
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das bis zum 13. Februar 2022 geltende Verbot der „Cottbuser Spaziergänge“ nicht zu beanstanden ist. Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg hatte als Versammlungsbehörde ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen erlassen, mit dem für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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