Paragraf 140 Strafgesetzbuch – Zeigen von Putins Z-Symbol in Berlin strafbar

Paragraf 140 Strafgesetzbuch – Zeigen von Putins Z-Symbol in Berlin strafbar

Grundlage ist Paragraf 140 im Strafgesetzbuch

Berlin (ots)

In Berlin wird das Tragen von Putins Z-Symbol strafrechtlich verfolgt. Das sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem Tagesspiegel (Montag). „Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Zs, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges“, sagte die SPD-Politikerin. „Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein.“

Zuvor hatten Bayern und Niedersachsen angekündigt, das öffentliche Tragen des Symbols zu ahnden. „Ich habe mit Herrn Pistorius gesprochen und ich teile die niedersächsische Position“, sagte Spranger. „Wir befürworten das wie der niedersächsische Innenminister.“ Grundlage ist Paragraf 140 im Strafgesetzbuch, der das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe stellt. Möglich sind bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. In Russland wird der lateinische Buchstabe Z an Autos, Gebäuden oder auf T-Shirts gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu zeigen.

Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell

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