Photovoltaik-Pflicht jetzt auch für private Bauherren

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Stadtwerke informieren und bieten Beratung an

Auch bei privaten Bauvorhaben gilt jetzt die Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Foto: Stadtwerke Wertheim


Seit dem 1. Mai sind auch private Bauherren zur Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Darüber informieren die Stadtwerke Wertheim. „Wer plant, ein neues Haus zu bauen, muss eine PV-Anlage auf seinem Dach installieren lassen“, so Geschäftsführer Thomas Beier. „Gleiches gilt ab dem 1. Januar 2023 auch bei einer grundlegenden Dachsanierung“.



Photovoltaikanlagen sind ein wichtiger Baustein zur CO2-freien Deckung des Energiebedarfs. Deshalb hat die grün-schwarze Landesregierung im Klimaschutzgesetzt entsprechende Verpflichtungen festgeschrienen. Bereits seit 1. Januar müssen Solaranlagen auf Nicht-Wohngebäuden installiert werden, also beispielsweise auf Firmendächern und Lagerhallen sowie bei Parkplätzen mit über 35 Stellplätzen. Jetzt werden auch private Wohngebäude einbezogen.



„Die neuen Regelungen gelten aber nicht für jedes Bauvorhaben“, erläutert der PV-Anlagenberater der Stadtwerke, Clemens Bloß. Von der Pflicht ausgenommen sind beispielsweise Häuser mit einer zusammenhängenden Dachfläche kleiner als 20 Quadratmeter; ebenso Häuser, deren Dächer nicht zwischen 20 und 60 Grad geneigt sind. Daneben spielt auch die Ausrichtung des Daches eine Rolle. Wird die Dachfläche nicht ausreichend von der Sonne beschienen, ist das Dach grundsätzlich nicht für eine PV-Anlage geeignet. Somit entfällt die Pflicht der Errichtung. 



„Wir als Stadtwerke Wertheim prüfen die Voraussetzungen bei den Interessenten zu Hause vor Ort. Dabei bieten wir hochwertige Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Stromspeicher an. Auch die Montage der Anlagen übernehmen wir gerne“, so Bloß abschließend. Er steht unter clemens.bloss@stadtwerke-wertheim.de für Fragen zur Verfügung.

Quelle : Wertheim.de

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