Pressemitteilung: Motorboot vs. Kajak – Anklageerhebung wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs

Pressemitteilung: Motorboot vs. Kajak – Anklageerhebung wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs

Ein 45-jähriger Angeschuldigter soll mit seinem Motorboot ein Kajak gerammt haben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 6. August 2022 soll der Angeschuldigte sein Motorboot mit einer Länge von rund 19 Metern und einer Breite von knapp 4 Metern auf der Müggelspree geführt haben – und dabei nicht die erforderliche Sorgfalt gezeigt haben. Dadurch sei es zur Kollision mit einem queren-den Kajak gekommen. Beide Insassen des Kajaks sollen hierdurch ins Wasser und unter den Schiffsbug des Motorboots geraten seien. Lediglich vom Zufall sei es laut Anklage abhängig gewesen, dass sie nicht mit der Schiffsschraube kollidierten. Ein Opfer habe sich aber beim Versuch wieder aufzutauchen schmerzlich den Kopf am Bug des Motorboots gestoßen.

Sommer
Staatsanwältin
Pressesprecherin

Strafgesetzbuch (Auszug)

§ 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er in-folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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