Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal – Dokument: VG Hannover 12. Kammer | 12 A 1627/18 | Urteil | Asylrecht (Irak), hier: Klage einer irakischen Staatsangehörigen yezidischen Glaubens, die vorträgt, im Irak mit einem in Deutschland anerkannten Flüchtling religiös verheiratet worden zu sein

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Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal – Dokument: VG Hannover 12. Kammer | 12 A 1627/18 | Urteil | Asylrecht (Irak), hier: Klage einer irakischen Staatsangehörigen yezidischen Glaubens, die vorträgt, im Irak mit einem in Deutschland anerkannten Flüchtling religiös verheiratet worden zu sein

Im Oktober 2018 kam es zu Einsätzen der irakischen Sicherheitskräfte gegen IS-Kämpfer in den Provinzen Anbar, Ninive, Diyala und Salah al-Din. Ziel war es, den IS daran zu hindern, sich wieder zu etablieren und ihn von Bevölkerungszentren fernzuhalten. Irakische Beamte warnen vor Bemühungen des IS, Rückzugsorte in Syrien für die Infiltration des Irak zu nutzen. Berichte der US-Regierung sprechen von anhaltenden IS-Angriffen, insbesondere in ländlichen Gebieten von Provinzen, die vormals vom IS kontrolliert wurden (vgl. Congressional Research Service (CRS), Iraq: Issues in the 115th Congress, 4.10.2018, S. 5). In diesen Gebieten oder in Gebieten, in denen irakische Sicherheitskräfte abwesend sind, kommt es zu Drohungen, Einschüchterungen und Tötungen durch IS-Kämpfer, vor allem nachts (vgl. CRS, Iraq: Issues in the 115th Congress, 4.10.2018, S. 5). Es gibt immer häufiger Berichte über Menschen, die aus Dörfern in ländlichen Gebieten, wie dem Bezirk Khanaqin im Nordosten Diyalas, fliehen. Ortschaften werden angegriffen und Steuern vom IS erhoben sowie Vergeltungsmaßnahmen gegen diejenigen ausgeübt, die sich weigern zu zahlen. Es gibt Gebiete, die in der Nacht No-go-Areas für die Sicherheitskräfte sind und in denen sich Kämpfer des IS tagsüber offen zeigen. Dies geschieht selbst bei ständigen Razzien durch die Sicherheitskräfte, die jedoch weitgehend wirkungslos sind, da die Kämpfer ausweichen, wenn die Einsätze stattfinden, und zurückkehren, wenn sie wieder beendet sind. Der IS verfügt derzeit über eine nach außen hin expandierende Kontrolle in diesen Gebieten (vgl. Joel Wing, October 2018, Islamic State Expanding Operations In Iraq, 2.11.2018, S. 3 des Ausdrucks und Joel Wing, Islamic Returns To Baghdad While Overall Security In Iraq Remains Steady, 6.10.2018, S. 2 des Ausdrucks). Die Extremisten richten auch falsche Checkpoints ein, an denen sie sich als Soldaten ausgeben, Autos anhalten und deren Insassen entführen, töten oder berauben (vgl. Niqash, New Terror Campaign: Extremists Intimidate, Harass, Dislocate Locals In Salahaddin, Then Take Over, 12.7.2018, S. 2 des Ausdrucks). Das Hauptproblem besteht darin, dass es in vielen dieser ländlichen Gebiete wenig staatliche Präsenz gibt, die Bevölkerung eingeschüchtert wird und aus Angst nicht mit den Sicherheitskräften kooperiert (vgl. Joel Wing, Islamic Returns To Baghdad While Overall Security In Iraq Remains Steady, 6.10.2018, S. 2 – 3 des Ausdrucks).

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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