Rechtsverordnung erleichtert Wohnungsneubau und Kampf gegen Wohnungsmangel

Rechtsverordnung erleichtert Wohnungsneubau und Kampf gegen Wohnungsmangel

Aus der Sitzung des Senats am 26.Oktober 2021:

In der heutigen Sitzung hat der Senat von Berlin auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, beschlossen, Berlin per Rechtsverordnung gesamtheitlich als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen.
Durch die Rechtsverordnung auf Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetzes erhält Berlin neue rechtliche Instrumentarien im Kampf gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Zudem werden die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert. So begründet die Rechtsverordnung ein gemeindliches Vorkaufsrecht an bestimmten brachliegenden oder unbebauten Grundstücken. Zudem erleichtert sie Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sowie die Anwendbarkeit städtebaulicher Gebote, insbesondere des Baugebots.
Am 31. Dezember 2026 wird die Rechtsverordnung nach § 201 a BauGB außer Kraft treten. Dies ist der nach § 201 a Satz 5 BauGB letztmögliche Zeitpunkt für das Außerkrafttreten.
Im Anschluss an die heutige Sitzung geht die Rechtsverordnung dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme binnen eines Monats zu. Anschließend folgt der zweite Senatsdurchgang. Die Verordnung erlangt durch die Veröffentlichung im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt Rechtskraft. Die Begründung der Rechtsverordnung wird im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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