Saarland – Medieninformationen – Bundesförderung der Ganztagsbetreuung bis Ende 2022: „Ein starkes Signal für bessere Bildungschancen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“

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Saarland – Medieninformationen – Bundesförderung der Ganztagsbetreuung bis Ende 2022: „Ein starkes Signal für bessere Bildungschancen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“


| Ministerium für Bildung und Kultur
| Bildung

Heute hat der Bundesrat beschlossen, die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu verlängern. Die Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro können nun bis Ende 2022 abgerufen werden.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt den Beschluss als „starkes Signal für bessere Bildungschancen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Mit dem Ganztagsausbau wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter umgesetzt, der ab August 2026 stufenweise greift.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt: „Wir haben im Saarland die Ganztags-Angebote für Kinder im Grundschulalter in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. Das war und ist auch in Zukunft dringend notwendig. Der Rechtsanspruch, den wir im Kita-Bereich bereits haben, erleichtert nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern bedeutet auch bessere Bildungschancen für viele Kinder. Die Schulträger müssen aber sicher sein können, dass sie nicht am Ende auf den Kosten von bereits beauftragten Maßnahmen sitzen bleiben. Wegen der pandemiebedingt sehr angespannten Situation im Bausektor und Lieferengpässen von Baumaterialien besteht die Gefahr, dass die Förderfristen nicht eingehalten werden können.

Die gestern vom Bundestag und heute vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Frist um ein Jahr bis Ende 2022 ist deshalb nur folgerichtig und darüber hinaus ein starkes Signal für bessere Bildungschancen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Mit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes hatte der Deutsche Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 stufenweise umgesetzt werden soll. Ende 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, über das der Bund den Ländern und Kommunen zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Für das Saarland geht das Ministerium für Bildung und Kultur derzeit von zusätzlich benötigten rund 6.800 Ganztagsplätzen für Grundschulkinder bis 2029/30 aus. Im Schuljahr 2021/22 verfügt das Saarland über rund 20.300 Ganztagsplätze im Primarbereich in Freiwilligen und Gebundenen Ganztagsschulen (FGTS und GGTS), d.h. es stehen derzeit bereits Ganztagsplätze für zirka 61 Prozent der Schüler*innen im Grundschulalter zur Verfügung. Entsprechend der Prognosen ist in den kommenden Jahren ein Ausbau auf zirka 80 Prozent notwendig, um den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zu erfüllen. Über die Bundesprogramme werden rund  42  Millionen an Bundesmitteln für den Ganztagsausbau ins Saarland fließen.

Medienansprechpartner

Lukas Münninghoff
Pressesprecher

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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