Saarland – Medieninformationen – Erleichterungen bei der kommunalen Auftragsvergabe nochmals verlängert: Fortgeltung der erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren bis zum 30. Juni 2022

L 141 – Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Welschbach

Saarland – Medieninformationen – Erleichterungen bei der kommunalen Auftragsvergabe nochmals verlängert: Fortgeltung der erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren bis zum 30. Juni 2022


| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
| Inneres, Kommunen, Verfassung, Verwaltung

Zu Bewältigung der Corona Pandemie wurden im April 2020 die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben zunächst bis zum 31.12.2020 angehoben. Diese wurden aufgrund der besonderen Herausforderungen während der Corona Pandemie bisher zweimal verlängert, letztmalig bis zum 31.12.2021. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30. Juni 2022.

Wenn die Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, ist eine Direktvergabe bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich. Durch die schnelle, effiziente und rechtssichere Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, Schutzkleidung und ähnlichen Artikeln können die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt und insbesondere die Einsatzkräfte geschützt werden.

Darüber hinaus wurde für alle kommunalen Vergaben die Auftragsvergabe deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben sind bis zu einer Grenze von 150.000 Euro möglich. Bauleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Aufgrund der andauernden Corona-Lage hat Innenminister Klaus Bouillon entschieden, die Vergabeerleichterungen für die Kommunen ein weiteres Mal, bis zum 30.06.2022 zu verlängern, damit die kommunale Verwaltung handlungsfähig bleibt und Beschaffungen zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes schnell und effizient abgewickelt werden können.

„Es ist von großer Bedeutung, dass wir während der Zeit der Pandemie die geltenden Regelungen kontinuierlich auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls an die Situation anpassen. Betrachtet man die aktuelle Lage, ist es daher ein wichtiger und notwendiger Schritt, die Befristung der Anhebung der Wertgrenzen bis Mitte nächsten Jahres zu verlängern, damit die Kommunen schnell, effektiv und ohne bürokratische Hindernisse beim Kampf gegen das Virus unterstützt werden“, so Innenminister Klaus Bouillon.  

Die Erleichterungen ermöglichen nicht nur eine schnelle und unbürokratische Vergabe durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, sondern tragen auch dazu bei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die heimische Wirtschaft zu mildern.

Medienansprechpartner


Pressesprecherin

Katrin Thomas
Pressesprecherin

Franz-Josef-Röder-Str. 21
66119 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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