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L 113 - Gemeinschaftsmaßnahme „Umgehung Altstadt-Ost Blieskastel“

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Justizminister Strobel: „Der Schutz vor Cyberangriffen ist für Wirtschaft und Gesellschaft essentiell. Der Diebstahl von Daten darf nicht milder bestraft werden als der Diebstahl von Sachen.“

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz am heutigen Tag angemessene Strafen für Cybercrime-Delikte gefordert.

Die Zahl von Cyberangriffen auf Behörden und Unternehmen, aber auch auf Bürgerinnen und Bürger, bei denen Daten gestohlen oder unbrauchbar gemacht werden, nimmt mit der zunehmenden Digitalisierung weiter Lebensbereiche rasant zu. Gleichzeitig steigt die Bedeutung von Daten für das Funktionieren und Sicherheit von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft erheblich. 

Die Justizministerkonferenz hat in diesem Zusammenhang in Frage gestellt, ob die Strafvorschriften für die sogenannten Datendelikte der §§ 202a ff. und 303a f. des Strafgesetzbuchs in ihrer heutigen Ausgestaltung der wachsenden Bedeutung und Gefährlichkeit der Delikte angemessene Strafrahmen vorsehen. So können etwa Diebstahl und Hehlerei von Sachen im Grundtatbestand bereits mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, während das Abfangen oder die Hehlerei von Daten mit höchstens bis zu zwei respektive drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.

Die Justizministerinen und Justizminister der Länder haben die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz um die Überprüfung der entsprechenden Tatbestände und überdies um Einsetzung einer Expertenkommission mit dem Ziel einer Überarbeitung des Cyberstrafrechts insgesamt gebeten.

„Ohne Daten funktioniert heutzutage kein Unternehmen mehr, Behörden können ihre wichtigen Aufgaben nicht erfüllen. Daten sind für diese Organisationen heutzutage mindestens ebenso unentbehrlich wie etwa Autos oder Werkzeuge. Kriminelle, die Daten stehlen, missbrauchen oder schlicht unbrauchbar machen, verursachen unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft großen Schaden. Dem muss entschieden entgegengetreten werden. Ich begrüße daher den Beschluss der Justizminister, der sich nahtlos in unsere Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Cybercrime einfügt.“

Justizminister Peter Strobel

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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